VR 258

Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e.V.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e. V. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 258 VR 258: Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e. V., Stuttgart (Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 02.06.2017 u…
VR 258: Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e. V., Stuttgart (Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 02.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2017 und vom 02.06.2017 aus seinem Vermögen den Bereich "Profifußball" auf die Aktiengesellschaft "VfB Stuttgart 1893 AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 750582) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.