VR 460354

Verein der Förderer europaoffener Berufsbildung am Berufsschulcampus Unstrut-Hainich e.V.

Amtsgericht Mühlhausen · Thüringen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mühlhausen

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Registerdaten

Sitz
Mühlhausen
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein der Förderer europaoffener Berufsbildung e.V. Mühlhausen
  2. Verein der Förderer europaoffener Berufsbildung e.V. an den Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises Johann August Röbling Mühlhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 460354 VR 460354: Verein der Förderer europaoffener Berufsbildung e.V., Mühlhausen ( Mühlhausen). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Förd…
VR 460354: Verein der Förderer europaoffener Berufsbildung e.V., Mühlhausen ( Mühlhausen). Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des (übertragenden) Vereins Förderverein für sozialpädagogische, medizinische und pharmazeutischer Bildung e.V. (VR 460513) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2018 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Vereine vom 16.01.2018.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.