VR 720484

Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. - VfEW

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
07.11.2025
Datenstand
2026-04-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Jan Meier

Aichtal

Vorstand

Michael Homann

Schwetzingen

Vorstand

Torsten Höck

Herborn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem für die Wasserwirtschaft zuständigen stellvertretenden Präsidenten und gegebenenfalls einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 720484 Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. - VfEW, Stuttgart, (Stöckachstr. 48, 70190 Stuttgart).Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Verein…
Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. - VfEW, Stuttgart, (Stöckachstr. 48, 70190 Stuttgart).Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Verband der Elektrizitätswirtschaft Baden-Württemberg e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 10) und des Vereins "Verband der Gas- und Wasserwerke Baden-Württemberg", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 37) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.06.2008 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.