VR 9759

Verband Druck und Medien Nord-West e.V.

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verband Druck und Medien Nordrhein-Westfalen e.V. Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 9759 Verband Druck und Medien Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf). Nach Namensänderung jetzt: Verband Druck und Medien Nord-West e.V. Der Verein ist als übernehmender Rechts…
Verband Druck und Medien Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf (Völklinger Str. 4, 40219 Düsseldorf). Nach Namensänderung jetzt: Verband Druck und Medien Nord-West e.V. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2012 mit dem Verband Druck und Medien Nord e.V. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, VR 5359) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.