VR 524

Verband Die Christliche Gemeinde Deutschland e.V.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Blaubeuren

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Registerdaten

Sitz
Blaubeuren
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verband >>Das Leben<< e.V. Blaubeuren
  2. Das Leben e.V. Blaubeuren
  3. Verband das Leben e.V. Blaubeuren
  4. Das Leben, Verband für Lebenshilfe Blaubeuren
  5. Die Christliche Gemeinde e.V. Blaubeuren
  6. Verband Die Christliche Gemeinde Blaubeuren e.V. Blaubeuren

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 524 VR 524: Verband Die Christliche Gemeinde Blaubeuren e.V., Blaubeuren ( Blaubeuren). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 und der Versammlungsbes…
VR 524: Verband Die Christliche Gemeinde Blaubeuren e.V., Blaubeuren ( Blaubeuren). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.09.2020 der Verein "Mission "Alte Schule" e.V.", Backnang (Amtsgericht Stuttgart VR 270530) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.