VR 1103

Verband der Privatkliniken in Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V.

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen e.V. Leipzig
  2. Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V. Leipzig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1103 Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen e.V., Leipzig (Gustav-Mahler-Str. 2, 04109 Leipzig). Der Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen-Anhalt e.V. mit dem Sitz in Bad Kösen (Amtsgericht Naumbur…
Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen e.V., Leipzig (Gustav-Mahler-Str. 2, 04109 Leipzig). Der Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen-Anhalt e.V. mit dem Sitz in Bad Kösen (Amtsgericht Naumburg, VR 176) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2006 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 10.05.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 10.05.2006 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.