VR 615

Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Süd e.V. - VMG Süd -

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verband der Mittel- und Grossbetriebe des Einzelhandels Baden-Württemberg Stuttgart
  2. Verband der Mittel- und Grossbetriebe des Einzelhandels Baden-Württemberg e.V. Stuttgart
  3. Handelsverband BAG Baden-Württemberg-Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Baden-Württemberg e.V. Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 615 Handelsverband BAG Baden-Württemberg-Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, (Sophienstr. 38, 70178 Stuttgart).Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträg…
Handelsverband BAG Baden-Württemberg-Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Baden-Württemberg e.V., Stuttgart, (Sophienstr. 38, 70178 Stuttgart).Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.04.2008 der Verein "Einzelhandelsverband Karlsruhe Stadt und Land e.V.", mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe VR 541) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.