VR 4416

Verband der Holzwirtschaft und Kunststoffverarbeitung Bayern/Thüringen e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verband der bayerischen Säge- und Holzindustrie e.V. München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4416 Verband der bayerischen Säge- und Holzindustrie e.V., München (Theresienstr. 29/II, 80333 München). Der Bayersiche Holzhandelsverband e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 9196) und der Indust…
Verband der bayerischen Säge- und Holzindustrie e.V., München (Theresienstr. 29/II, 80333 München). Der Bayersiche Holzhandelsverband e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 9196) und der Industrieverband Möbel-Holz-Kunststoff Bayern/Thüringen e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 10734) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 22.09.2006 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 20.07.2006 und vom 13.09.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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