VR 4845

Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero)

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Duisburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Duisburg
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-16 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 4845 Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 14.09.2010. Entstanden durch Übernahme des Vermögens de…
Verband der Bau- und Rohstoffindustrie e.V. (vero), Duisburg (Düsseldorfer Str. 50, 47051 Duisburg). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 14.09.2010. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg, VR 4191) und des Vereins Wirtschaftsverband Baustoffe - Naturstein e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 12657) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlung vom 30.09.2010. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.