HRB 32455

Vektor GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kaiserslautern

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Registerdaten

Sitz
Kaiserslautern
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 63/22 · Vektor GmbH vertr.d.d.GF Oleg Hellhorn · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 63/22
Wirksam am
09.01.2024
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32455
1 IN 63/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vektor GmbH vertr.d.d.GF Oleg Hellhorn, geb. am XX.XX.XXXX, Wingertsberg 5, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32455), hat die Insolvenzverwalterin am 08.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Kaiserslautern, 09.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 63/22 · Vektor GmbH vertr.d.d.GF Oleg Hellhorn · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 63/22
Wirksam am
04.08.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32455
1 IN 63/22: Über das Vermögen der Vektor GmbH vertr.d.d.GF Oleg Hellhorn, geb. am XX.XX.XXXX, Wingertsberg 5, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32455), ist am 01.08.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Saarbrücker Str. 4, 66130 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2022 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 31.10.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (31.10.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Die Verfahren 1 IN 63/22 und 1 IN 84/22 werden zur gemeinsamen Behandlung verbunden. Das Verfahren 1 IN 63/22 führt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kaiserslautern, 04.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 63/22 · Vektor GmbH vertr.d.d.GF Oleg Hellhorn · Insolvenzgericht Kaiserslautern
Insolvenzgericht
Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 63/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32455
1 IN 63/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vektor GmbH vertr.d.d.GF Oleg Hellhorn, geb. am XX.XX.XXXX, Wingertsberg 5, 66907 Rehweiler (AG Kaiserslautern, HRB 32455), ist am 22.06.2022 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Saarbrücker Str. 4, 66130 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 23.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32455 HRB 32455: Vektor GmbH, Kaiserslautern, Walter-Sommer-Straße 51, 67657 Kaiserslautern. Änderung der Geschäftsanschrift: Wingertsberg 5, 66907 Rehweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Stripling, Eduard, Kaisers…
HRB 32455: Vektor GmbH, Kaiserslautern, Walter-Sommer-Straße 51, 67657 Kaiserslautern. Änderung der Geschäftsanschrift: Wingertsberg 5, 66907 Rehweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Stripling, Eduard, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 32455 HRB 32455: Vektor GmbH, Kaiserslautern, Walter-Sommer-Straße 51, 67657 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2018. Geschäftsanschrift: Walter-Sommer-Straße 51,…
HRB 32455: Vektor GmbH, Kaiserslautern, Walter-Sommer-Straße 51, 67657 Kaiserslautern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2018. Geschäftsanschrift: Walter-Sommer-Straße 51, 67657 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Altbausanierung und Landschaftsbau sowie der Verkauf von Baustoffen im Bereich Wärmeschutz und Dämmsysteme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hellhorn, Oleg, Rehweiler, *XX.XX.XXXX; Stripling, Eduard, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.