HRA 4060

Veit Transporte GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 142/10 · Veit Transporte GmbH + Co KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 142/10
Wirksam am
04.03.2026
Registerbezug
Mainz, HRA 4060
280 IN 142/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Veit Transporte GmbH + Co KG, Hauptstr. 17-19, 55120 Mainz (AG Mainz, HRA 4060), vertr. d.: 1. Veit Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 17-19, 55120 Mainz, vertr. d.: 1.1. Michaela Pfeifer (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bardo Sigwart festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F.

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 40.949,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a.F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz oder dem Landgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 03.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 142/10 · Veit Transporte GmbH + Co KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 142/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRA 4060

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4060 Veit Transporte GmbH & Co. KG, Mainz, Aubachstr. 6, 55126 Mainz.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veit Transporte GmbH & Co. KG, Mainz, Aubachstr. 6, 55126 Mainz.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 142/10 · Veit Transporte GmbH + Co KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 142/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRA 4060

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4060 Veit Transporte GmbH & Co. KG, Mainz, Aubachstr. 6, 55126 Mainz.Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 142/10) vom 06.07.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet…
Veit Transporte GmbH & Co. KG, Mainz, Aubachstr. 6, 55126 Mainz.Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 142/10) vom 06.07.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 142/10 · Veit Transporte GmbH + Co KG · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 142/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRA 4060

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.