HRB 27028
VARTA Storage GmbH
aktuell 30 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Nürnberger Straße 64-65, 86720 NördlingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nördlingen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 22.08.2025
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Julian Lindörfer
Feuchtwangen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMichael Ostermann
Meerbusch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenRainer Hald
Ellwangen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenRolf Glessing
Illerkirchberg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenFabian Stock
Ellwangen (Jagst)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenSimon Ziegler
Ellwangen (Jagst)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenStefanie Rosplesch
Nördlingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- VARTA Micro Storage GmbH Nördlingen
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Produkten zur Energiezwischenspeicherung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6 IN 1386/26 · VARTA Storage GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 6 IN 1386/26
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 27028
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VARTA Storage GmbH, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführer Donny George, Julian Lindörfer und Michael Ostermann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27028
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschersheimer Landstraße 55, 60322 Frankfurt, Gz.: 004426-25/268/
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
Email: tobias.wahl@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 17.12.2026, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 17.12.2026, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der mit Beschluss vom 29.07.2026 bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bestehend aus den Mitgliedern:
- PSVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln, vertreten durch Herrn Klaus Schröder
- Bernd Reich, c/o Coface Deutschland, Niederlassung in Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz
-Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Ludwigsburg, Stuttgarter Straße 53/55, 71638 Ludwigsburg, vertreten durch Frau Melanie Gerber, erste Fachkraft Insolvenzgeld Refinanzierung.
- Uwe Matzke, Würzburger Straße 15, 86720 Nördlingen, Betriebsratsvorsitzender
- Blantyre Mulanje III DAC, 3Rd Floor, 55 Charlemont Place, Dublin 2, Dublin, D02 F985, vertreten durch Herrn Johann Scheid
wird beibehalten.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 1386/26 · VARTA Storage GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 6 IN 1386/26
- Wirksam am
- 11.09.2026
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 27028
In dem Verfahren über den Antrag
VARTA Storage GmbH, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführer Donny George, Julian Lindörfer und Michael Ostermann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27028
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 004426-25/268/
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.09.2026 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 24.07.2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 6 IN 1386/26 · VARTA Storage GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 6 IN 1386/26
- Wirksam am
- 24.07.2026
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 27028
In dem Verfahren über den Antrag
VARTA Storage GmbH, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführer Donny George, Julian Lindörfer und Michael Ostermann
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 27028
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 004426-25/268/
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.07.2026 um 14:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660, Fax: 0711 28426629
tobias.wahl@anchor.eu, www.anchor.eu
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Prokura erloschen: Werner, Peter, Ellwangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Prokura erloschen: Clements, Gordon, Nördlingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder eine…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Prokura erloschen: Vuk, Ivica, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hald, Rainer, Ellwangen, *XX.X…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Munz, Steffen, Memmingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Mag. Hessenberger, Armin, Neulengbach / Österreich, *XX.XX.XXXX; Werner, Peter, Ellwangen, *XX…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der …
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Je erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Boivin, Johannes, Ellwangen…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 64-65, 86720 Nördlingen. Prokura erloschen: Stutz, Reiko, Nördlingen, *…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Nachfolgende Prokuren geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hald,…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hald, Rainer, Ellwangen, *XX.XX.XXXX; Stutz, Reiko, Nördling…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Munz, Steffen, Memmingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im ei…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Personendaten (Name) berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Clem…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Prokura erloschen: Höhmüller, Hannes, Schönbühel / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Clemens, Gordon, Nö…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Die VARTA Micro AG mit dem Sitz in Ellwangen (Jagst) (Amtsgericht Ulm HRB 728274) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages …
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat die Änderung des § 6 (Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) der Satzung beschlos…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Die Gesellschaft hat am 04.11.2016 mit der VARTA AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Ellwangen (Jagst) (Amtsgericht Ulm HRB 7…
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Clemens, Gordon, Nördlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Emil-Eigner-Straße 1, 86720 Nördlingen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 65, 86720 Nördlingen.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Emil-Eigner-Straße 1, 86720 Nördlingen. Prokura erloschen: Nestle, Marc, Singapur, *XX.XX.XXXX; Schellert, Friedhelm, Ellwangen (Jagst), *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028: VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Emil-Eigner-Straße 1, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2016 hat die Änderung des § 6 Abs. 1 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 27028 HRB 27028:VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Emil-Eigner-Straße 1, 86720 Nördlingen.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stahmann, Jens, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX.
HRB 27028 HRB 27028:VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Emil-Eigner-Straße 1, 86720 Nördlingen.Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Höhmüller, Hannes, Schönbühel / Öst…
HRB 27028 HRB 27028:VARTA Storage GmbH, Nördlingen, Emil-Eigner-Straße 1, 86720 Nördlingen.Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schellert, Friedhelm, Ellwangen (Ja…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.