HRB 725931

VARTA Microbattery GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 39 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ellwangen Jagst
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.08.2025
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Fabian Stock

Ellwangen Jagst

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Rainer Hald

Ellwangen Jagst

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Rolf Glessing

Illerkirchberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Torsten Schmerer

Alsfeld

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Andreas Hitzig

Backnang

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Hans-Peter Strebel

Dinkelsbühl

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Stefan Senz

Unterschneidheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-26

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Vertrieb sowie die Entwicklung von chemischen, elektrochemischen, elektrotechnischen und metallurgischen sowie sonstigen industriellen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Batterien, ferner die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet des Maschinen- und Apparatebaus sowie die Herstellung, Einrichtung, Bewirtschaftung oder Verwertung von Anlagen und Betrieben und der Handel mit fremden Erzeugnissen auf den vorgenannten Gebieten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 39
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 1383/26 · VARTA Microbattery GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 1383/26
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725931
6 IN 1383/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

VARTA Microbattery GmbH, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Glessing, Sebastian Rudow, Torsten Schmerer und Fabian Stock
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschersheimer Landstraße 55, 60322 Frankfurt, Gz.: 004426-25/268/

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2026 um 9:00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
Email: tobias.wahl@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 23.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 17.12.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 17.12.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der mit Beschluss vom 29.07.2026 bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bestehend aus den Mitgliedern:
- Denis Pröll, Am Kottenbusch 16, 73479 Ellwangen, Betriebsratsvorsitzender
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Ludwigsburg, Stuttgarter Straße 53/55, 71638 Ludwigsburg, vertreten durch Frau Melanie Gerber, erste Fachkraft Insolvenzgeld Refinanzierung.

- Blantyre Mulanje III DAC, 3Rd Floor, 55 Charlemont Place, Dublin 2, Dublin, D02 F985, vertreten durch Herrn Johann Scheid6 IN 1383/26 - 2
- PSVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln, vertreten durch Herrn Klaus Schröder
- Bernd Reich, c/o Coface Deutschland, Niederlassung in Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz
wird beibehalten.

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 1383/26 · VARTA Microbattery GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 1383/26
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725931
6 IN 1383/26

In dem Verfahren über den Antrag

VARTA Microbattery GmbH, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Glessing, Sebastian Rudow, Torsten Schmerer und Fabian Stock
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 004426-25/268/
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.09.2026 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660, Fax: 0711 28426629
tobias.wahl@anchor.eu, www.anchor.eu
bestellt.
3. Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen (Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten).
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird insbesondere verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Auch hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 6 IN 1383/26 · VARTA Microbattery GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 1383/26
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 725931
6 IN 1383/26

In dem Verfahren über den Antrag

VARTA Microbattery GmbH, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Glessing, Sebastian Rudow, Torsten Schmerer und Fabian Stock
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725931
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 004426-25/268/
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung wird am 28.07.2026 um 11:15 Uhr aufgehoben.
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660, Fax: 0711 28426629
tobias.wahl@anchor.eu, www.anchor.eu

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Vuk, Ivica, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Vuk, Ivica, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Miehlich, Philipp, Neresheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Miehlich, Philipp, Neresheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Berger, Michael, Schwäbisch G…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Berger, Michael, Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Nicht mehr Geschäftsführer: Munz, Steffen, Memmingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Nicht mehr Geschäftsführer: Munz, Steffen, Memmingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Bestellt als Geschäftsführer: Hald, Rainer, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX; Hessenberger, Armin, Neulengbach / Österr…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Bestellt als Geschäftsführer: Hald, Rainer, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX; Hessenberger, Armin, Neulengbach / Österreich, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hald, Rainer, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stutz, Reiko, Nördlingen, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 07.12.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingere…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 07.12.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) besc…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 10,00 EUR auf 5.000.010,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 5.000.010,00 EUR. Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen ergänzt Geschäftsführer: Schein, Friedrich Herbert, Munningen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Boivin, Johannes, Ellwangen Jagst…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Boivin, Johannes, Ellwangen Jagst, *XX.XX.XXXX; Lang, Sebastian, Schwabach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Änderung der Geschäftsanschrift: VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Änderung der Geschäftsanschrift: VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen Jagst.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Gebhard, Volker, Lauf, *XX.XX.XXXX; Stutz, Reiko, Ellwangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Gebhard, Volker, Lauf, *XX.XX.XXXX; Stutz, Reiko, Ellwangen, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 25.07.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingere…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 25.07.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 1 (Aufsichtsra…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Steffen, Memmingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mi…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Steffen, Memmingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Höhmüller, Hannes, Schönbühel / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Höhmüller, Hannes, Schönbühel / Österreich, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 08.06.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingere…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 08.06.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Aufsichtsrat) besc…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) bes…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.Die Gesellschaft hat am 13.12.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Mit der "VARTA AKTIENGESELLSCHAFT", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRB 728059) wurde am 04.11.2016 ein Gewinnabfü…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Mit der "VARTA AKTIENGESELLSCHAFT", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRB 728059) wurde am 04.11.2016 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 04.11.2016 zugestimmt hat.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Fritz, Wolfgang, Neuler, *XX.XX.XXXX.
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Prokura erloschen: Fritz, Wolfgang, Neuler, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 24.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingere…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft hat am 24.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) bes…
HRB 725931: VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Nicht mehr Geschäftsführer: Stahmann, Jens, Ismaning, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer …
HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Nicht mehr Geschäftsführer: Stahmann, Jens, Ismaning, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gebhard, Volker, Lauf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Höhmüller, Hannes, Schönbühel, *XX.…
HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Höhmüller, Hannes, Schönbühel, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 725931 HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Die Gesellschaft hat am 13.06.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Die Gesellschaft hat am 13.06.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 725931 HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Schein, Herbert, Munningen, *XX.XX.XXXX, mit der Befug…
HRB 725931:VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen Jagst, Daimlerstr. 1, 73479 Ellwangen Jagst.Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Schein, Herbert, Munningen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Frenz, Heinz, Sinsheim, *XX.XX.XXXX; Häußler, Thomas, Steinheim am Albuch, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fritz, Wolfgang, Neuler, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.