HRB 45030

Validation Lab GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wörrstadt

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Registerdaten

Sitz
Wörrstadt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 65/24 · Validation Lab GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 65/24
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 45030
1 IN 65/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Validation Lab GmbH, Spiesheimer Weg 25A, 55286 Wörrstadt (Amtsgericht Alzey, 1 IN 65/24, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas von Römer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden) soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 10.035,50 €. Zur Verteilung steht voraussichtlich ein Betrag von 4.460,00 € zur Verfügung.

Amtsgericht Alzey, 15.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1 IN 65/24 · Validation Lab GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 65/24
Wirksam am
10.09.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 45030
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 65/24
09.09.2026

Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Validation Lab GmbH, z. Hd. Oliver Schmitt, Rheinstraße 34, 55276 Dienheim, vertreten durch Herrn Oliver Schmitt (AG Mainz, HRB 45030),

wird

1) die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt

2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 10.11.2026 festgesetzt.
Die folgenden Tagesordnungspunkte werden angesetzt.

a) Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters

b) Erhebung der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

c) Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

d) Erörterung über den Antrag des Schuldners zur Restschuldbefreiung, und
Anhörung der Gläubiger und des Schuldners zur Bestimmung des Treuhänders nach § 288, 292 InsO und

e) Anhörung der Gläubiger, ob der Treuhänder die Obliegenheitsverpflichtungen des Schuldners nach § 292 II überwachen soll. Der Treuhänder ist nur zur Überwachung verpflichtet, soweit die ihm dafür zustehende zusätzliche Vergütung gedeckt ist oder vorgeschossen wird.

f) Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich einzureichen.

3) festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Rechtsmittelbelehrung
(Terminbestimmung)

Gegen vorstehende Terminbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.

Rechtsmittelbelehrung
(Prüfung der Rechnungslegung)

Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.

Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)

- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 65/24 · Validation Lab GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 65/24
Wirksam am
10.09.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 45030
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 65/24
09.09.2026

Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Validation Lab GmbH, z. Hd. Oliver Schmitt, Rheinstraße 34, 55276 Dienheim, vertreten durch Herrn Oliver Schmitt (AG Mainz, HRB 45030),

wird die Vergütung nebst Auslagen des Insolvenzverwalters - gegen die Insolvenzmasse mit dem Recht zur Entnahme - festgesetzt auf xxx €.

Gründe:

Vergütung

Die Vergütung entspricht der Regelvergütung auf der Berechnungsgrundlage von 23.801,73 € zuzüglich antizipierte Vorsteuererstattung aus der Verwaltervergütung in Höhe von xxx €. Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.

Rechtsmittelbelehrung (Vergütung)
(sofortige Beschwerde)

Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, soweit darin über die Vergütung entschieden wurde. Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)

- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 65/24 · Validation Lab GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 65/24
Wirksam am
17.06.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 45030
1 IN 65/24: Über das Vermögen der Validation Lab GmbH, Spiesheimer Weg 25 A, 55286 Wörrstadt, vertr. d. Herrn Oliver Schmitt (AG Mainz, HRB 45030), ist am 12.06.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas von Römer, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 732 99 60, Fax: 0611/ 732 99 6 111.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 04.09.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (04.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16298719313061946475440026439987 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Alzey, 16.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 45030 Validation Lab GmbH, Wörrstadt, Spiesheimer Weg 25 A, 55286 Wörrstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2…
Validation Lab GmbH, Wörrstadt, Spiesheimer Weg 25 A, 55286 Wörrstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz), § 3 Satz 1 (Gegenstand) und § 16 Satz 1 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Sitzverlegung von Grenzach-WyhIen (bisher Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 413106) nach Wörrstadt und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Spiesheimer Weg 25 A, 55286 Wörrstadt. Gegenstand: Prüfung von medizinischen Geräten und Anlagen im Gesundheitswesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitt, Oliver, Dienheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.