VR 4914

VAIS Verband für Anlagentechnik und IndustrieService e.V.

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fachverband Dampfkessel-Behälter-und Rohrleitungsbau ( FDBR ) Düsseldorf
  2. SET Service Engineering Technologies e.V. Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4914 VR 4914: Fachverband Dampfkessel-Behälter-und Rohrleitungsbau ( FDBR ), Düsseldorf (Sternstr. 36, 40479 Düsseldorf). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom…
VR 4914: Fachverband Dampfkessel-Behälter-und Rohrleitungsbau ( FDBR ), Düsseldorf (Sternstr. 36, 40479 Düsseldorf). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und den Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom selben Tage mit dem WVIS - Wirtschaftsverband Industrieservice e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 10070) und mit dem SET Wirtschaftsverband Anlagenbau und Industrieservice e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 7854) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.