HRB 17292 früher Amtsgericht Lünen
Vahle Bauunternehmung GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Strünkedestr. 8, 44359 DortmundGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lünen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 31.10.2019
- Datenstand
- 2025-02-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Timo Erdtmann
Castrop-Rauxel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHandelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 253 IN 66/19 · Vahle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 66/19
- Wirksam am
- 14.08.2026
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17292
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17292 eingetragenen
Vahle Bauunternehmung GmbH, Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Erdtmann,
Gartenweg 5, 44579 Castrop-Rauxel
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 aus.
Dort sind dann auch die Tabelle mit den evtl. noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
253 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 13.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 253 IN 66/19 · Vahle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 66/19
- Wirksam am
- 14.08.2026
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17292
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17292 eingetragenen
Vahle Bauunternehmung GmbH, Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Erdtmann,
Gartenweg 5, 44579 Castrop-Rauxel
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 230.654,22 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren um 50% erhöht und auf 150 % des Regelsatzes festgesetzt.
Der Regelfall der Vergütung eines Insolvenzverwalters geht davon aus, dass die Schuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer, ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten weitesgehend und umfassend nachkommt. Im vorliegenden Verfahren gestaltete sich jedoch die Ermittlung von Vermögensverhältnissen als außerordentlich schwierig und zeitaufwändig, da die (ehemaligen) Geschäftsführer -wenn überhaupt- lediglich lückenhafte Angaben zu den Vermögensverhältnissen gemacht haben. Ferner führte die seitens der Geschäftsleitung fehlende Zusammenarbeit auch zu einem besonders zeitintensiven Arbeitsaufwand bei der Überprüfung der buchhalterischen Pflichten der Schuldnerin, so dass etwaige Zahlungsansprüche, sofern diese identifiziert und/oder substantiiert dargelegt werden konnten vorerst mühsam ermittelt werden mussten. Gleiches gilt für die Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
Aus den vorgenannten Gründen ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Insolvenzverwalter bei einer obstruktiven Geschäftsführung sowie einer schwierigen Informationsbeschaffung wegen verweigerter Auskunftserteilung ein angemessener Zuschlag zu dem Regelsatz der Vergütung zu gewähren ist.
Der seitens des Insolvenzverwalters vorliegend geltend gemachte Zuschlag von 50% wird im vorliegenden Verfahren aus den vorgenannten Gründen als angemessen und daher erstattungsfähig angesehen.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 eingesehen werden.
253 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 13.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 253 IN 66/19 · Vahle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 66/19
- Wirksam am
- 14.08.2026
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17292
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17292 eingetragenen
Vahle Bauunternehmung GmbH, Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Erdtmann,
Gartenweg 5, 44579 Castrop-Rauxel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 492.335,98 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 129.320,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
253 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 14.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 253 IN 66/19 · Vahle Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 66/19
- Wirksam am
- 15.08.2025
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 17292
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17292 eingetragenen Vahle Bauunternehmung GmbH, Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Timo Erdtmann, Gartenweg 5, 44579 Castrop-Rauxel
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Rang 0, lfd. Nr. 19 bis 36) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 66/19
Amtsgericht Dortmund, 14.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17292 HRB 17292: Vahle Bauunternehmung GmbH, Lünen, Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund. Allgemeine und besondere Vertretungsregelung gelöscht. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
HRB 17292 HRB 17292: Vahle Bauunternehmung GmbH, Lünen, Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Kopp, Roland, Herne, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Erdtmann, Timo, Castrop-Rauxel, *XX.…
HRB 17292 HRB 17292: Vahle Bauunternehmung GmbH, Lünen, Elsa-Brandström-Str. 35, 44536 Lünen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Strünkedestr. 8, 44359 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Vahle, Kathrin, Waltrop, *XX.…
HRB 17292 HRB 17292: Vahle Bauunternehmung GmbH, Lünen, Elsa-Brandström-Str. 35, 44536 Lünen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vahle, Elisabeth, Lünen, *XX.XX.XXXX.
HRB 17292 HRB 17292: Vahle Bauunternehmung GmbH, Lünen, Elsa-Brandström-Str. 35, 44536 Lünen. Bestellt als Geschäftsführer: Vahle, Kathrin, Waltrop, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.