HRB 206306

USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Steigra

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Steigra
Datenstand
2024-03-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-20 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH Laucha

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 483/18 · USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH i.L. · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 483/18
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 206306
59 IN 483/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH i.L., Am Alten Tagebau 1, 06268 Steigra (AG Stendal, HRB 206306), vertr. d.: Horst Klein, Claudiusstraße 7, 06618 Naumburg (Saale), (Liquidator), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Montag, 11.05.2026, 10:30 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- bestehende Ansprüche laut Vereinbarung (Entwurf März 2026) abzuschließen

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss, sowie die Vereinbarung (Entwurf März 2026) können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 10.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206306 HRB 206306: USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Prokura erloschen gem. § 117 InsO, von Amts wegen eingetragen gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Hartung, Kirst…
HRB 206306: USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Prokura erloschen gem. § 117 InsO, von Amts wegen eingetragen gem. § 384 Abs. 2 FamFG: Hartung, Kirsten, Billroda, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 05.02.2019 (Az. 59 IN 483/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 483/18 · USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH i.L. · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 483/18
Wirksam am
08.02.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 206306
59 IN 483/18: Über das Vermögen der USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung
GmbH i.L., Am Alten Tagebau 1, 06268 Steigra (AG Stendal, HRB 206306), vertr.
d.: Horst Klein, Claudiusstraße 7, 06618 Naumburg (Saale), (Liquidator), ist am
05.02.2019 um 14:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg
20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus
Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.04.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.05.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.04.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag ( 03.05.2019), zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden, sofern der Insolvenzverwalter in seinem schriftlichen Bericht
eine entsprechende Beschlussfassung beantragt hat.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 07.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 206306 HRB 206306: USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Bestellt als Empfangsberechtigte Person: Klein, Horst, Oberstraße 37, 06632 Freyburg. Ist nur ein Liq…
HRB 206306: USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Bestellt als Empfangsberechtigte Person: Klein, Horst, Oberstraße 37, 06632 Freyburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt: Liquidator: Klein, Horst, Naumburg (Saale), *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kunze, Frank, Balgstädt, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 206306 HRB 206306: USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heinisch, Sven, Naumburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kun…
HRB 206306: USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heinisch, Sven, Naumburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kunze, Frank, Balgstädt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206306 HRB 206306:USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra.Bestellt: Geschäftsführer: Heinisch, Sven, Naumburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 206306:USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra.Bestellt: Geschäftsführer: Heinisch, Sven, Naumburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heinisch, Wolfram, Laucha, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Heinisch, Sven, Naumburg (Saale), *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen gelöscht, da mehrfach eingetragen: Hartung, Kirsten, Laucha, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 206306 HRB 206306:USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra.von Amts wegen berichtigt: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im…
HRB 206306:USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Steigra, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra.von Amts wegen berichtigt: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRB 206306 USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Laucha, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra.Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2010 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: S…
USUM Grundstoffgewinnung und Renaturierung GmbH, Laucha, Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra.Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2010 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Steigra. Geschäftsanschrift: Am Alten Tagebau 01, 06268 Steigra. Nach Fehler bei der Umschreibung von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten ergänzt und nach Fehler bei der Umschreibung Vertretungsbefugnis vom Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Heinisch, Wolfram, Laucha, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Hartung, Kirsten, Billroda, *XX.XX.XXXX; Heinisch, Sven, Naumburg (Saale), *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.