HRB 226049

Urbyo GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

17 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36u IN 4098/24 · Urbyo GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 4098/24
Wirksam am
27.03.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 226049
36u IN 4098/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Urbyo GmbH, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 226049
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 8.712,19 EUR anzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 124,8 %.

Die Zuschläge werden geltend gemacht für den Mehraufwand auf Grund der Betriebsfortführung mit 14 Arbeitnehmern, des rechtlich schwierigen Forderungsmanagements und der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36u IN 4098/24 · Urbyo GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 4098/24
Wirksam am
25.02.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 226049
36u IN 4098/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Urbyo GmbH, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Fasselt, Philipp Schormann und Oliver Wulf
Registergericht: Amtsgericht HRB 226049
- Schuldnerin -

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat mit Antrag vom 21.01.2025 die Vergütungsfestsetzung gemäß §§ 10,11, 2 InsVV und die Auslagenerstattung gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt ( §§ 63ff InsO). Es wurden Zuschläge beantragt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36u IN 4098/24 · Urbyo GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 4098/24
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 226049
36u IN 4098/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Urbyo GmbH, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Fasselt, Philipp Schormann und Oliver Wulf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 226049
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Kaufvertrag vom 12./16.08.2024 ( §§ 160 Abs. 1 S. 1, 162 InsO) das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.09.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36u IN 4098/24 · Urbyo GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 4098/24
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 226049
36u IN 4098/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Urbyo GmbH, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 226049
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.08.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36u IN 4098/24 · Urbyo GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 4098/24
Wirksam am
02.08.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 226049
36u IN 4098/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Urbyo GmbH,
Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Markus Fasselt, Philipp Schormann und Oliver Wulf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226049
Geschäftszweig: Vermittlung von Immobiliendarlehen
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2024 um 9:30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 03.09.2024, 09:40 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 12.11.2024, 09:04 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.06.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 36u IN 4098/24 · Urbyo GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36u IN 4098/24
Wirksam am
19.06.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 226049
36u IN 4098/24

In dem Verfahren über den Antrag

Urbyo GmbH, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Fasselt, Philipp Schormann und Oliver Wulf
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 226049
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 19.06.2024 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.651,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigun…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.651,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 69,00 EUR auf 48.651,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführer vom 23.02.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital) (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 559,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.03.2022. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Tussing, Sebastian
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Tussing, Sebastian
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.582,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigun…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.582,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 17,00 EUR auf 48.582,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführer vom 27.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital) (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 628,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.03.2022. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.565,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigun…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.565,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 333,00 EUR auf 48.565,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführer vom 08.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital) (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 645,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.03.2022. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 1…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Rechtsform: Auf Grund der durch Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 1.597,00 EUR auf 48.232,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführer vom 08.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital) (Genehmigtes Kapital 2021/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 978,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.03.2022. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 46.635,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ist das Stammkapital …
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 46.635,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ist das Stammkapital um 14.595 EUR auf 46.635,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis Ablauf des 31. März 2022 gegen Geldeinlage oder Sacheinlage, einmalig odermehrmals, um insgesamt bis zu EUR 2.575 durch Ausgabe von bis zu 2.575 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von jeEUR 1,00 zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Gegenstand: Die Vermittlung, der Abschluss und der Nachweis von Abschlussgelegenheiten von Darlehensverträgen, einschließlich der Vermi…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Gegenstand: Die Vermittlung, der Abschluss und der Nachweis von Abschlussgelegenheiten von Darlehensverträgen, einschließlich der Vermittlung und des bschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und entsprechender entgeltlicher Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Beratung Dritter zu solchen Verträgen, sowie der Be-
trieb von Internetangeboten und Mobilapplikationen hinsichtlich Immobilien sowie aller vorgenannten Gegenstände. Prokura: 1.
Witt, Janina Ellen, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 2 (Gegenstand).
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.040,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 ist das Stammkapital …
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.040,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 ist das Stammkapital um 5.010,00 EUR auf 32.040,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Geschäftsführer: 4. Tussing, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rec…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Geschäftsführer: 4.
Tussing, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Änderung zu Nr. 2: Berichtigung der Eintragung zum Wohnort; Geschäftsführer: Schormann, Philipp, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis …
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Änderung zu Nr. 2: Berichtigung der Eintragung zum Wohnort; Geschäftsführer: Schormann, Philipp, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.030,00 EUR; Änderung zu Nr. 2: Änderung des Wohnortes; Geschäftsführer: Schormann, Philipp, *XX.XX.XXXX, H…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.030,00 EUR; Änderung zu Nr. 2: Änderung des Wohnortes; Geschäftsführer: Schormann, Philipp, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.01.2021 ist das Stammkapital um 2.030,00 EUR auf 27.030,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Neueintragungen
HRB 226049 B HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Firma: Urbyo GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb…
HRB 226049 B: Urbyo GmbH, Berlin, Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin. Firma: Urbyo GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Fehrbelliner Straße 35, 10119 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von Internetportalen und Dienstleistungen für im Internet aktive Kunden. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Fasselt, Markus, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Schormann, Philipp, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Wulf, Oliver, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.01.2021

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.