HRB 209429

URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Halle (Saale)

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Registerdaten

Sitz
Halle (Saale)
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH Halle/S.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
HRB 209429 HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle (Saale), Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale…
HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle (Saale), Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.03.2019 (Az. 59 IN 18/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 18/19 · URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 18/19
Wirksam am
04.03.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 209429
59 IN 18/19: Über das Vermögen der URAG Umwelt-, Recycling- und
Abwassertechnologie GmbH, Wolfensteinstraße 23, 06114 Halle (Saale) (AG
Stendal, HRB 209429), vertr. d.: Marc Holesovsky, Windmühlenweg 3, 06188
Landsberg, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2019 um 13:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Herbert Feigl, FEIGL & ROTHAMEL, Hansering
5, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99, E-Mail:
halle@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 27.05.2019, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.04.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 27.05.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 04.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 209429 HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle (Saale), Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle (Saale). Bestellt: Geschäftsführer: Holesovsky, Marc, Landsberg OT Oppin, *XX.XX.XXXX. Ausges…
HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle (Saale), Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle (Saale). Bestellt: Geschäftsführer: Holesovsky, Marc, Landsberg OT Oppin, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Holesovsky, Ulrich Hans, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 209429 HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle (Saale), Wolfensteinstr. 13, 06114 Halle (Saale). Berichtigt: Geschäftsanschrift: Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle (Saale).
HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle (Saale), Wolfensteinstr. 13, 06114 Halle (Saale). Berichtigt: Geschäftsanschrift: Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle (Saale).
Veränderungen
HRB 209429 HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle/S., Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle. Berichtigt: Neuer Sitz: Halle (Saale). Geschäftsanschrift: Wolfensteinstr. 13, 06114 Halle (Saale…
HRB 209429: URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle/S., Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle. Berichtigt: Neuer Sitz: Halle (Saale). Geschäftsanschrift: Wolfensteinstr. 13, 06114 Halle (Saale). Zweigniederlassung aufgehoben: 08523 Plauen, Geschäftsanschrift: Mommsenstr. 9, 08523 Plauen. Zweigniederlassung aufgehoben: 09496 Marienberg, Geschäftsanschrift: Annaberger Str. 4, 09496 Marienberg. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Dr. Holesovsky, Ulrich Hans, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Döhler, Helga, Plauen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 209429 URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle/S., Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle.Geschäftsanschrift: Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle. Geschäftsanschriften ergänzt, nun: Zweigniederlassung/en …
URAG Umwelt-, Recycling- und Abwassertechnologie GmbH, Halle/S., Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle.Geschäftsanschrift: Wolfensteinstr. 23, 06114 Halle. Geschäftsanschriften ergänzt, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 08523 Plauen, Geschäftsanschrift: Mommsenstr. 9, 08523 Plauen; 09496 Marienberg, Geschäftsanschrift: Annaberger Str. 4, 09496 Marienberg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.