HRB 41252
UP Optic Handelsgesellschaft mbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-IsenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Offenbach am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.04.2020
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Uwe Pfendt
Offenbach am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Pfendt Beteiligungs GmbH
HRB 104798 · Amtsgericht Frankfurt am Main
IKOM GmbH
HRB 34940 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
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Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- UP Optic Handelsgesellschaft mbH Heusenstamm
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit optischen Geräten sowie Sehhilfen und Sonnenbrillen und Waren dieser Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 30/20 · UP Optic Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 30/20
- Wirksam am
- 16.07.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 41252
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 30/20 · UP Optic Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 30/20
- Wirksam am
- 12.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 41252
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UP Optic Handelsgesellschaft
mbH, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB
41252), vertr. d.: Uwe Karlheinz Hermann Pfendt, Hessenring 52, 63071 Offenbach
am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1 - 9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend,
soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der
vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten der
vorläufigen Insolvenzverwalterin angegebenen Vermögenswerten auszugehen. Danach
beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der
Beendigung der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf 13.016,88
EURO.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit der
vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art
und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen
werden.
Vorliegend war dem Vergütungsantrag zu entsprechen und aufgrund der konkret
entwickelten Tätigkeiten eine Erhöhung der Vergütung um insgesamt 14 %
vorzunehmen. Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen
Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.05.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 30/20 · UP Optic Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 30/20
- Wirksam am
- 04.02.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 41252
Handelsgesellschaft mbH, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main , HRB 41252), vertr. d.: Uwe Karlheinz Hermann Pfendt,
Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),hat die
Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 41252 HRB 41252: UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Prokura gem. § 384 Abs. II FamFG von Amts wegen gelöscht: Pfendt, Eva Maria Iris, Offenbach am …
Forderungsprüfung 8 IN 30/20 · UP Optic Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 30/20
- Wirksam am
- 02.04.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 41252
Am 01.04.2020 um 12:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263
Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 41252), vertr. d.: Uwe Karlheinz
Hermann Pfendt, Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Anmeldefrist: 29.05.2020.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 29.05.2020.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder
aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 22.06.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, das heißt,
entsprechende Einwendungen nicht bis zum 22.06.2020 beim Insolvenzgericht
eingehen.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 8 IN 30/20 · UP Optic Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 30/20
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 41252
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263
Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 41252),
vertreten durch:
Uwe Karlheinz Hermann Pfendt, Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Bernsau Brockdorff, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main,
wird heute, am 01.04.2020 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 8 IN 138/20 verbunden. Das
Verfahren 8 IN 30/20 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Petra
Heidenfelder vom 25.03.2020.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 30/20 · UP Optic Handelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 30/20
- Wirksam am
- 20.01.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 41252
Handelsgesellschaft mbH, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (AG
Offenbach am Main , HRB 41252), vertr. d.: Uwe Karlheinz Hermann Pfendt,
Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2020
um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 41252 HRB 41252: UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg. Mit der Pfendt Airport Optic Handelsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt …
HRB 41252 HRB 41252: UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Werner-Heisenberg-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg.
HRB 41252 UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Offenbach am Main, Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main. Einzelprokura: Pfendt, Eva Maria Iris, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 41252 UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Hessenring 52, 63071 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit i…
HRB 41252 UP Optic Handelsgesellschaft mbH, Offenbach am Main (Im Sommerfeld 48, 63150 Heusenstamm). Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und m…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.