HRB 742761

up mobility service GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. CMS Strassendienst GmbH Leinfelden-Echterdingen
  2. CMS Strassendienst GmbH Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Abschlepp- und Pannendienstes

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 65/24 · Up Mobility Service GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 65/24
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 742761
8 IN 65/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Up Mobility Service GmbH, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Primorac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 742761
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 799.000,00 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.09.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 80 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 14.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 65/24 · Up Mobility Service GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 65/24
Wirksam am
02.05.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 742761
8 IN 65/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Up Mobility Service GmbH, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Primorac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 742761
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.05.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 02.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 8 IN 65/24 · Up Mobility Service GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 65/24
Wirksam am
08.02.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 742761
8 IN 65/24

In dem Verfahren über den Antrag

Up Mobility Service GmbH, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Primorac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 742761
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 08.02.2024 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun
Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830, Fax: 0711 22558320

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 08.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schnele, Bert, Bondorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schnele, Bert, Bondorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vollmer, Markus, Schwieberdingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Vollmer, Markus, Schwieberdingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, i…
HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Vollmer, Markus, Schwieberdingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Merkel, Jens, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Theuer, Jasmin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Theuer, Jasmin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Merkel, Jens, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, i…
HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Merkel, Jens, Kirchentellinsfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gölz, Fritz, Filderstadt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Theuer, Jasmin, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 5 (Gese…
HRB 742761: up mobility service GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435.000,00 EUR auf 600.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 600.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma ge…
HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: up mobility service GmbH.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Stefan, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Stefan, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 5 (Gesel…
HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschaftsversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 114.800,00 EUR auf 165.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 165.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Fritz, Filderstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Fritz, Filderstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bossinger, Heinz, Magstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafterversammlung) b…
HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 742761 HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 742761: CMS Strassendienst GmbH, Stuttgart, Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 742761 CMS Strassendienst GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Denkendorfer Straße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz),…
CMS Strassendienst GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Denkendorfer Straße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz), die Streichung des § 7 (Beirat) sowie die nummerische Anpassung der übrigen Paragraphen beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Vor dem Lauch 6, 70567 Stuttgart.
Neueintragungen
HRB 742761 CMS Strassendienst GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Denkendorfer Straße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011 mit Nachtrag vom 28.06.2012.…
CMS Strassendienst GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Denkendorfer Straße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2011 mit Nachtrag vom 28.06.2012. Geschäftsanschrift: Denkendorfer Straße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand: Betreiben eines Abschlepp- und Pannendienstes. Stammkapital: 50.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beck, Stefan, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX; Bossinger, Heinz, Magstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.