VR 529 PI

Unterstützungsverein der KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG e.V.

Amtsgericht Pinneberg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pinneberg

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Registerdaten

Sitz
Pinneberg
Datenstand
2025-01-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Unterstützungsverein der KEMNA BAU Andreae & Co. KG Pinneberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 529 PI VR 529 PI: Unterstützungsverein der KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG e.V., Pinneberg. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2011 sow…
VR 529 PI: Unterstützungsverein der KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG e.V., Pinneberg. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2011 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 11.11.2011 der Unterstützungsverein der Zweigniederlassung Berlin der KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG e.V. mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, VR 1038 PI) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.