VR 513

Unterstützungseinrichtung der Filzfabrik Fulda e.V.

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fulda

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Registerdaten

Sitz
Fulda
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gefolgschafts-Unterstützungseinrichtung der Firma Filzfabrik AG. Fulda e. V. Fulda
  2. Unterstützungseinrichtung der Filzfabrik Fulda Fulda

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 513 VR 513: Unterstützungseinrichtung der Filzfabrik Fulda, Fulda (Frankfurter Straße 62, 36035 Fulda). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 sowie…
VR 513: Unterstützungseinrichtung der Filzfabrik Fulda, Fulda (Frankfurter Straße 62, 36035 Fulda). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Unterstützungseinrichtung der Laurin TEC e.V. mit dem Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda VR 418) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.