HRB 95265
Unterschied & Macher GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1104/23 U-14-1 · Unterschied & Macher GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1104/23 U-14-1
- Wirksam am
- 23.05.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 95265
16.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1104/23 U-14-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Unterschied & Macher GmbH, Stuttgarter Straße 25-27, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95265),
vertreten durch:
1. Elke Schreckenbach, Dr. Köhler Straße 6, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
2. Benedikt Eger, Wittelsbacher Allee 105, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 270.454,24 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung, arbeitsrechtliche Maßnahmen und Sanierungsbemühen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25 % auf insgesamt 50 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1104/23 U-14-1 · Unterschied & Macher GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1104/23 U-14-1
- Wirksam am
- 13.02.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 95265
Amtsgericht Frankfurt am Main , 08.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1104/23 U-14-1 · Unterschied & Macher GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1104/23 U-14-1
- Wirksam am
- 04.01.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 95265
vertreten durch:
1. Elke Schreckenbach, Dr. Köhler Straße 6, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
2. Benedikt Eger, Wittelsbacher Allee 105, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 21.03.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 02.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1104/23 U-14-1 · Unterschied & Macher GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1104/23 U-14-1
- Wirksam am
- 28.12.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 95265
vertreten durch:
1. Elke Schreckenbach, Dr. Köhler Straße 6, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
2. Benedikt Eger, Wittelsbacher Allee 105, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 28.12.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1179/23 (Fremdantrag) verbunden. Das Verfahren 810 IN 1104/23 U führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1104/23 U-14-1 · Unterschied & Macher GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1104/23 U-14-1
- Wirksam am
- 24.10.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 95265
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1104/23 U-14-1 · Unterschied & Macher GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1104/23 U-14-1
- Wirksam am
- 16.10.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 95265
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 95265 HRB 95265: Unterschied & Macher GmbH, Frankfurt am Main, Stuttgarter Straße 25-27, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehm, Heike, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 95265 HRB 95265: Unterschied & Macher GmbH, Frankfurt am Main, Stuttgarter Straße 25-27, 60329 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: May, Michael, Bonn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Eger, Be…
HRB 95265 HRB 95265: Unterschied & Macher GmbH, Frankfurt am Main, Stuttgarter Straße 25-27, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (St…
HRB 95265 HRB 95265: Unterschied & Macher GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 25-27, 60329 Frankfurt am Main.
HRB 95265 Unterschied & Macher GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eger, Benedikt, Frankfurt am Ma…
HRB 95265 Unterschied & Macher GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2012. Geschäftsanschrift: Mainzer Landstraß…
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