HRA 50378
Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC GmbH & Co. KG
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Urbanstraße 71, 10967 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 11.09.2024
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jens Josephi
Berlin
Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC Beteiligungs-GmbH
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 3610 IN 2748/25 · Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3610 IN 2748/25
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Berlin, HRA 50378
In dem Verfahren über den Antrag d.
Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC GmbH & Co. KG,
Urbanstraße 71, 10967 Berlin,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC Beteiligungs-GmbH
diese vertreten durch den Geschäftsführer Jens Josephi
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 50378
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel mit Kraftfahrzeugen, Beratung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 50378 B HRA 50378 B: Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC GmbH & Co. KG, Berlin, Am Werksgarten 2, 12555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Werksgarten 2, 12555 Berlin
HRA 50378 B HRA 50378 B: Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC GmbH & Co. KG, Berlin, Coppistraße 5, 10365 Berlin. Firma: Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gesch…
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
Unternehmensgruppe Automobil-Outlet JdC Beteiligungs-GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 163663 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Giebelstadt (Amtsgericht Würzburg, HRA 7121) nach Berlin verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.10.2013. Anschrift bisher: i_Park Klingholz 3, 97232 Giebelstadt
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.