GnR 700071

Unser Bioladen Waldbronn eG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Waldbronn

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Waldbronn
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
13.02.2019
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Hedwig Viktoria Klein

Bad Herrenalb

Vorstand

Michael Winkler

Waldbronn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Förderung und Betreuung der Mitglieder vorrangig durch eine zuverlässige und preiswerte Versorgung mit kontrolliert biologisch erzeugten oder ökologisch vertretbaren Produkten unter besonderer Berücksichtigung von regional erzeugten Waren. Die Genossenschaft fördert vorrangig: - Die Vermarktung umweltgerecht erzeugter Produkte regionaler ErzeugerInnen, - Das umweltkritische Bewußtsein der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung, - Den Umweltschutz und die biologische Landwirtschaft, - Den Austausch von Informationen, - Die Organisation und Durchführung von Bildungsveranstaltungen, die dem Satzungszweck dienen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 946/18 · Unser Bioladen Waldbronn eG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 946/18
Wirksam am
27.03.2020
Registerbezug
Mannheim, GnR 700071
20 IN 946/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Unser Bioladen Waldbronn eG, Pforzheimer Straße 28, 76337 Waldbronn, vertreten
durch die Vorstände Hedwig Viktoria Klein, Im Höfle 8/1, 76332 Bad Herrenalb
und Michael Winkler, Renchstraße 2, 76337 Waldbronn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: GnR 700071
- Schuldnerin -

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen,
einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom
26.03.2020.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte
Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate
andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag
wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Die Insolvenzverwalterin beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um
-30 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 26.03.2020 wird Bezug
genommen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 946/18 · Unser Bioladen Waldbronn eG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 946/18
Wirksam am
18.03.2019
Registerbezug
Mannheim, GnR 700071
20 IN 946/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Unser Bioladen Waldbronn eG,
Pforzheimer Straße 28, 76337 Waldbronn,
vertreten durch die Vorstände Hedwig Viktoria Klein, Im Höfle 8/1, 76332 Bad
Herrenalb
und Michael Winkler, Renchstraße 2, 76337 Waldbronn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: GnR 700071
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 15.03.2019 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 18.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 700071 GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Die Genossenschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 20 IN 946/1…
GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Die Genossenschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 20 IN 946/18) aufgelöst. Gemäß § 101 GenG i.V. § 82 GenG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 946/18 · Unser Bioladen Waldbronn eG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 946/18
Wirksam am
07.02.2019
Registerbezug
Mannheim, GnR 700071
20 IN 946/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Unser Bioladen Waldbronn eG,
Pforzheimer Straße 28, 76337 Waldbronn,
vertreten durch die Vorstände Hedwig Viktoria Klein, Im Höfle 8/1, 76332 Bad
Herrenalb
und Michael Winkler, Renchstraße 2, 76337 Waldbronn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: GnR 700071
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2019 um 09.30 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 1 EuInsVO (Verordnung Nr. 2015/
848 des Rates des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren [ABIEU L 141/19]) eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher
Zur Gießerei 16, 76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 49020060
Telefax: 0721 49020069
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.03.2019 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
02.04.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), sowie 218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplans) und 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung
und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 30.04.2019
11:00 Uhr
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregisterauszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre
Person oder Ihre Vertretungsmacht (jeweils im Original) bereit.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu
werden.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 30.04.2019
11:00 Uhr
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden.
Vielmehr werden diese nur noch im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit können der Schuldner
und die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die
sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung i. Ü. kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 946/18 · Unser Bioladen Waldbronn eG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
20 IN 946/18
Wirksam am
11.12.2018
Registerbezug
Mannheim, GnR 700071
102 IN 946/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Unser Bioladen Waldbronn eG, Pforzheimer Straße 28, 76337 Waldbronn, vertreten
durch die Geschäftsführerin Hedwig Viktoria Klein, Im Höfle 8/1, 76332 Bad
Herrenalb
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: GnR 700071
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 11.12.2018 um 14:20
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher
Zur Gießerei 16, 76227 Karlsruhe
Telefon: 0721 49020060, Fax: 0721 49020069

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der
Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Die
vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet,
insbesondere durch Vorlage einer die Einzelbuchungen ausweisenden
Umsatzübersicht für das laufende und das vorhergehende Jahr.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als
Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 11.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 700071 GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Nicht mehr Vorstand: Schönthaler, Linda, geb. Zimmermann, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX.
GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Nicht mehr Vorstand: Schönthaler, Linda, geb. Zimmermann, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 700071 GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Bestellt als Vorstand: Winkler, Michael, Waldbronn, *XX.XX.XXXX.
GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Bestellt als Vorstand: Winkler, Michael, Waldbronn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 700071 GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Familienname (bislang: Zimmermann) geändert bei Vorstand: Schönthaler, Linda, geb. Zimmermann, Straubenhardt, *XX.XX…
GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Familienname (bislang: Zimmermann) geändert bei Vorstand: Schönthaler, Linda, geb. Zimmermann, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Pipaud, Franziska, geb. Haeselbarth, Karlsbad, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 700071 GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Nicht mehr Vorstand: Nikel, Christine, geb. Ludes, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Zimmermann, Linda,…
GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Nicht mehr Vorstand: Nikel, Christine, geb. Ludes, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Zimmermann, Linda, Straubenhardt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
GnR 700071 GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Genossenschaft. Satzung vom 09.01.2016 und 10.02.2016. Gegenstand: Die Förderung und Betreuung der Mitglieder vorran…
GnR 700071: Unser Bioladen Waldbronn eG, Waldbronn (Pforzheimer Str. 28, 76337 Waldbronn). Genossenschaft. Satzung vom 09.01.2016 und 10.02.2016. Gegenstand: Die Förderung und Betreuung der Mitglieder vorrangig durch eine zuverlässige und preiswerte Versorgung mit kontrolliert biologisch erzeugten oder ökologisch vertretbaren Produkten unter besonderer Berücksichtigung von regional erzeugten Waren. Die Genossenschaft fördert vorrangig: - Die Vermarktung umweltgerecht erzeugter Produkte regionaler ErzeugerInnen, - Das umweltkritische Bewußtsein der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung, - Den Umweltschutz und die biologische Landwirtschaft, - Den Austausch von Informationen, - Die Organisation und Durchführung von Bildungsveranstaltungen, die dem Satzungszweck dienen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Klein, Hedwig Viktoria, geb. Haller, Bad Herrenalb, *XX.XX.XXXX; Nikel, Christine, geb. Ludes, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Pipaud, Franziska, geb. Haeselbarth, Karlsbad, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.