HRA 201655
UNO Industrieservice GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Langenhagen
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Registerdaten
- Sitz
- Langenhagen
- Datenstand
- 2024-05-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 909 IN 41/19 - 3 - · UNO Industrieservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 41/19 - 3 -
- Wirksam am
- 05.10.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRA 201655
Industrieservice GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Straße 51-53, 30851 Langenhagen
(AG Hannover, HRA 201655), vertr. d.: 1. UNO Betriebsgesellschaft mbH,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gerhard Heske,
Lindenweg 40, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201655 HRA 201655: UNO Industrieservice GmbH & Co. KG, Langenhagen, Hans-Böckler-Str. 51 - 53, 30851 Langenhagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 909 IN 41/19 - 3 - · UNO Industrieservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 41/19 - 3 -
- Wirksam am
- 03.12.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRA 201655
Hans-Böckler-Straße 51-53, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 201655), vertr.
d.: 1. UNO Betriebsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Gerhard Heske, Lindenweg 40, 30966 Hemmingen,
(Geschäftsführer), ist am 02.12.2019 um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz, Walderseestr. 30,
30177 Hannover, Tel.: 0511 35777777, Fax: 0511 35777735, E-Mail:
hannover@curator.ag, Internet: curator.ag.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.02.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 02.03.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.02.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (02.03.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.12.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 41/19 - 3 - · UNO Industrieservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 41/19 - 3 -
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRA 201655
Industrieservice GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Straße 51-53, 30851 Langenhagen
(AG Hannover, HRA 201655), vertr. d.: 1. UNO Betriebsgesellschaft mbH,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gerhard Heske,
Lindenweg 40, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen
Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 03.06.2019 um 12:25 Uhr angeordneten
vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter
Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 30.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 41/19 - 3 - · UNO Industrieservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 41/19 - 3 -
- Wirksam am
- 12.06.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRA 201655
Industrieservice GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Straße 51-53, 30851 Langenhagen
(AG Hannover, HRA 201655), vertr. d.: 1. UNO Betriebsgesellschaft mbH,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gerhard Heske,
Lindenweg 40, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom
03.06.2019 berichtigt worden.
Statt (AG Hannover, HRB 2016555) muss es richtig heißen: (AG Hannover, HRA
201655)
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen
Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das
Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 11.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 909 IN 41/19 - 3 - · UNO Industrieservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hannover
- Insolvenzgericht
- Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 41/19 - 3 -
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRA 201655
Industrieservice GmbH & Co. KG, Hans-Böckler-Straße 51-53, 30851 Langenhagen
(AG Hannover, HRB 2016555), vertr. d.: 1. UNO Betriebsgesellschaft mbH,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gerhard Heske,
Lindenweg 40, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), ist am 03.06.2019 um 12:25
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz, Walderseestr. 30, 30177 Hannover, Tel.: 0511
35777777, Fax: 0511 35777735, E-Mail: hannover@curator.ag, Internet: curator.ag
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2019
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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HRA 201655 UNO Industrieservice GmbH & Co. KG, Langenhagen, Hans-Böckler-Str. 51 - 53, 30851 Langenhagen.(Die Vermarktung und das Recycling von Industrielagerüberbeständen und Produktionsabfällen sowie Rohstoffen aller…
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