HRA 121073

UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oyten
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
02.01.2020
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

UNIMET GmbH & Co. Zentral-KG

Oyten

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

UNITOOL EDV-GmbH

Oyten

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
08.07.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 43,82 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich bereits festgesetzter

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 387.700,34 EUR. Die Berechnungsgrundlage hat sich seit der ursprünglichen Festsetzung geändert, so dass eine Neuberechnung vorzunehmen war.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 26.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 43,51 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 333.408,20 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 47.208,51 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 43,51 % ergibt.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 117,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 42 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 17.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29 - 33, 28876 Oyten, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 159.563,83 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 291.809,98 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden.

Amtsgericht Verden (Aller), 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
07.09.2020
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL
GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA
121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger
Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 85,67 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.05.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
200.162,34 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Ein Zuschlag in Höhe von 30 % ist für die Verhandlungen über eine
übertragende Sanierung zu gewähren.

2. Ein Zuschlag in Höhe von 20 % wurde gewährt wegen der Verflechtung der
Schuldnerin mit den weiteren Gesellschaften des Konzerns, die eine enge
Abstimmung erforderte.

3. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 73.043,32 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 35,67 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 04.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
08.06.2020
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITOOL
GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA
121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger
Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), hat der vorläufige
Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den
Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher
Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht
der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Amtsgericht Verden (Aller), 04.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 121073 HRA 121073: UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, Oyten, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 0…
HRA 121073: UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, Oyten, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01.01.2020 wieder das Kalenderjahr.
Veränderungen
HRA 121073 HRA 121073: UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, Oyten, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) (11 IN 135/18 -sch-) vom 01.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft da…
HRA 121073: UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, Oyten, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) (11 IN 135/18 -sch-) vom 01.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
07.02.2019
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18 -sch-: Über das Vermögen der UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA 121073), vertr. d.: 1. UNITOOL
EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.
d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen,
(Geschäftsführer), ist am 01.02.2019 um 12:14 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.03.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Montag, 08.04.2019, 12:45 Uhr, Saal 215, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch
den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Freitag, 07.06.2019, 10:30 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 135/18 -sch- · UNITOOL GmbH & Co. EDV-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 135/18 -sch-
Wirksam am
19.11.2018
Registerbezug
Walsrode, HRA 121073
11 IN 135/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNITOOL
GmbH & Co. EDV-KG, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRA
121073), vertr. d.: 1. UNITOOL EDV-GmbH, An der Autobahn 29-33, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11,
26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Egberts, Herzberger
Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 19.11.2018 um 10:41 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/
3227390, Fax: 0421/322739200 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 19.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.