VR 2604 HL

United Sports Club Lübeck (USC Lübeck) e.V.

Amtsgericht Lübeck · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lübeck

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Registerdaten

Sitz
Lübeck
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SEALS-Football e.V. Lübeck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2604 HL VR 2604 HL: United Sports Club Lübeck (USC Lübeck) e.V., Lübeck. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeder von ih…
VR 2604 HL: United Sports Club Lübeck (USC Lübeck) e.V., Lübeck. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein. Vertreter: Änderung zu Nr. 16: 1. Vorsitzender: Wischnewski, Patrick, *XX.XX.XXXX, Weede OT Söhren; Änderung zu Nr. 21: 2. Vorsitzender: Fillmer, Tobias, geb. Erdmann, *XX.XX.XXXX, Lübeck; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2019 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 13.11.2019 der American Sports Club Lübeck e.V. mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, VR 1678 HL) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.