HRB 213925
United Navigation GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ostfildern
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Registerdaten
- Sitz
- Ostfildern
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Falk New Media GmbH Ostfildern
- CM 00 Vermögensverwaltung 092 GmbH Ostfildern
- Falk Marco Polo Interactive GmbH Ostfildern
- FALK NAVIGATION GmbH Ostfildern
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 28.10.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße 15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 22.08.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße 15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit Stuttgart wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 14.10.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 33,52 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 21.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 14.06.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße 15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen der Mitglieder der (vorl.) Gläubigerausschusses
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.08.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 7.257.137,32 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 1.261.844,32 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen sowie die Vergütungsanträge der Mitglieder des Gläubigerausschusses eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 13.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 30.04.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße 15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Rechtsanwalt Jochen Sedlitz, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des Sachwalters vom 18.03.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war entsprechend dem Sachverständigengutachten von einem dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.150.416,51 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz (60 % von 100%) um 10 %. Somit 50 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters.
Auf die Begründung in seinem Antrag vom 18.03.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung (60 % von 100%) war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz (60 % von 100 %) um 20 % gerechtfertigt. Der Sachwalter war lediglich 6 Wochen im Amt und hat neben der Vergütung für die Tätigkeit als Sachwalter gesondert die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung beantragt. Unter der Gesamtschau der festzusetzenden Vergütungen ist diese Kürzung angemessen und die Summe der Vergütungen auch ausreichend.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter war ein Zuschlagsbetrag in Höhe von BETRAG EUR der Vergütung des Sachwalters hinzuzuschlagen. Die Vergütung für die Tätigkeit der vorläufigen Sachwaltung berechnet sich aus der im Gutachten des Sachwalters festgestellten Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.636.135,72 EUR. Dies ergibt nach dem damalig geltendem Recht eine Regelvergütung eines Insolvenzverwalter in Höhe von 60.472,71 EUR. Hieraus 60 % ergibt den Zuschlagsbetrag von von BETRAG EUR
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter geltend gemachtenAuslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 26.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 18.07.2022
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch
den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der
e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen
Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender
Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und
der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße
15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
1. Die Prüfung der bis 13.07.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2022 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 13.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 14.07.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch
den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der
e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen
Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender
Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und
der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße
15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dirk Herfert, Gerhard-Kindler-Straße 3, 72770
Reutlingen wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom
18.06.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine
Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 23,7 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für
Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 13.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 16.05.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch
den Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der
e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen
Reise Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender
Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und
der Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße
15 / Hofstatt Quartier, 80331 München
-
1. Das mit Beschluss vom 01.04.2017 eröffnete Verfahren wird in ein
Regelinsolvenzverfahren übergeleitet. Die Eigenverwaltung ist aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 86040823
Telefax: 0711 86040832
bestellt.
3. Die Insolvenzgläubiger werden weiterhin aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bis zum 06.06.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.06.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 05.1, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.06.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 05.1, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wurde mit Beschluss vom 01.04.2017 bis zur ersten
Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser bleibt bestehen.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
-
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.05.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 213925 HRB 213925: United Navigation GmbH, Ostfildern, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.04.2017 (12 IN 35/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insol…
Forderungsprüfung 12 IN 35/17 · United Navigation GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 12 IN 35/17
- Wirksam am
- 03.04.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 213925
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
United Navigation GmbH, Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern, vertreten durch
den
Geschäftsführer Nikolai Kesting, Quantenberg 28, 40822 Mettmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 213925
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: der Betrieb eines internetgestützten Informationssystems, der
e-commerce für Verlags- und Navigationsprodukte, insbesondere in den Bereichen
Reise
Touristik und Verkehr, die Herstellung und der Vertrieb entsprechender
Routing-Applikationen sowie der Betrieb von Verlagen und die Herstellung und
der
Vertrieb sonstiger Produkte kartographischer Art
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte corelegal Rechtsanwälte Barth+Järkel, Partnerschaft, Hotterstraße
15 /
Hofstatt Quartier, 80331 München
-
1. Das am 23.01.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Überschuldung am 01.04.2017 um 10.00 Uhr
eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 86040823
Telefax: 0711 86040832
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 06.06.2017 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des
Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch
Sachwalter)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.06.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 05.1, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.06.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal 05.1, 1. OG, Strohstraße 5, Amtsgericht Esslingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der bisherige vorläufige Gläubigerausschuss wird bis zur ersten
Gläubigerversammlung beibehalten. Dieser besteht aus den Mitgliedern:
- Bundesagentur für Arbeit Stuttgart, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart,
vertreten durch Christine Wittmann-Rabe
- Dirk Herfert, Gerhard-Kindler-Straße 3, 72770 Reutlingen
- Mair-Jickeli-Familien GmbH & Co.KG, Marco Polo Straße 1, 73760 Ostfildern,
vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Volkmar Mair.
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 01.04.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 213925 HRB 213925: United Navigation GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Neue Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 41, 73760 Ostfildern.
HRB 213925 HRB 213925:United Navigation GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Nicht mehr Geschäftsführer: Hiese, Lothar, Bad Heilbrunn, *XX.XX.XXXX.
HRB 213925 United Navigation GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Bestellt als Geschäftsführer: Kesting, Nikolai, Bristol, Großbritannien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im…
HRB 213925 United Navigation GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern. Bestellt als Geschäftsführer: Hiese, Lothar, Bad Heilbrunn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. …
HRB 213925 FALK NAVIGATION GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma ) beschlossen. Firma geändert; nu…
HRB 213925 FALK NAVIGATION GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei …
HRB 213925 FALK NAVIGATION GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Mair, Frank, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, …
HRB 213925 Falk Marco Polo Interactive GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma, Sitz ), § 3 ( Dauer,…
HRB 213925 Falk Marco Polo Interactive GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma, Sitz ), § 3 ( Dauer,…
HRB 213925 Falk Marco Polo Interactive GmbH, Ostfildern, Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern.Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma, Sitz ), § 3 ( Dauer,…
HRB 213925 Falk Marco Polo Interactive GmbH, Ostfildern (Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern). Bestellt als Geschäftsführer: Peters, Elmar, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Brinkmann, Thomas, Ost…
HRB 213925 Falk Marco Polo Interactive GmbH, Ostfildern (Marco-Polo-Str. 1, 73760 Ostfildern). Bestellt als Geschäftsführer: Peters, Elmar, Stuttgart, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Brinkmann, Thomas, Ost…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.