HRA 121350 früher Amtsgericht Meppen

Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Haren (Ems)

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Registerdaten

Sitz
Haren (Ems)
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "TEMA" KG Haren (Ems)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers, Haydnstr. 9, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), ist am 09.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 09.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
07.08.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers, Haydnstr. 9, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meppen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Torbjörn Helmke, GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649225, Fax: 0421/32264929, E-Mail: OHelmke@goerg.de, Internet: www.görg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 29.596,48 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 11.444.506,86 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Meppen, 07.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers, Haydnstr. 9, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 19.09.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 21.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
19.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Torbjörn Helmke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 83.816,16 EUR.

Hinzuzurechnen sind die mit Sicherheit zu erwartenden Einnahmen aus einer Quotenzahlung und aus einer Vorsteuererstattung. Diese betragen gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 3.085,32 EUR.

Hinzuzurechnen ist weiterhin die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 4.657,10 EUR.

Somit ergibt sich letztendlich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 91.558,58 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Zuschläge wurden nicht beantragt.

Anhaltspunkte, die die Vornahme von Abschlägen gemäß § 3 Abs. 2 InsVV rechtfertigen, haben sich nicht ergeben.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 28,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 10 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 18.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
22.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 11.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Meppen, 21.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
14.04.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas
Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems)
(AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8,
49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers,
Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden.
Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 20 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.02.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
2.971.036,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine den Regelfall übersteigende
Vergütung festzusetzen, da im vorliegenden Fall kein Regelfall vorlag.

Das Schiff befand sich bei Insolvenzantragstellung in einer Zeitcharter für
Rundreisen zwischen Singapur, Port Kelang und Kalkutta. Aufgrund der offenen
Verbindlichkeiten bestand die Gefahr eines Arrestes. Daher waren umgehend
umfangreiche Verhandlungen über eine Finanzierung der laufenden Betriebskosten
aufzunehmen. Es konnten die wirtschaftlichen und operativen Grundlagen für die
Aufrechterhaltung des Schiffsbetriebes in den ersten Wochen nach dem
Insolvenzantrag geschaffen werden.

Durch die weiteren Abstimmungen mit der Hypothekengläubigerin konnte eine
weitere Beschäftigung des Schiffes bis zum Verkauf erreicht und ein weiterer
Wertverlust vermieden werden.

Zudem wurde gemeinsam mit der Schuldnerin versucht, das Schiff zu einem
akzeptablen Kaufpreis zu veräußern, was nach intensiven Verhandlungen der
Bedingungen mit dem Abschluss des Kaufvertrages am 13.07.2020 gelang.

Um die Übertragung des Seeschiffes umsetzen zu können, war eine umfassende
Prüfung der Kreditunterlagen vorzunehmen und der Vertragsentwurf mit der
Hypothekengläubigerin abzustimmen.

Der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter macht in seinem Vergütungsantrag
insbesondere auf den Auslandsbezug aufmerksam.

Unter Berücksichtigung dieser Gesamtumstände ist die Festsetzung eines weiteren
Bruchteils in Höhe von 20 %, mithin insgesamt ein Bruchteil in Höhe von 45 %
angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20,
49716 Meppen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 13.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
22.03.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unitas
Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems)
(AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8,
49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers,
Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 09.04.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Meppen, 19.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 121350 HRA 121350: Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Haren (Ems), Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems). Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 37/20) vom 29.09.2020 ist über das Vermögen der Gesel…
HRA 121350: Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Haren (Ems), Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems). Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 37/20) vom 29.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
05.10.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: Über das Vermögen der Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA"
KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.:
1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin),
vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems),
(Geschäftsführer), ist am 29.09.2020 um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Helmke, GÖRG Insolvenzverwaltung,
Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649225, Fax: 0421/322624929,
E-Mail: OHelmke@goerg.de, Internet: www.schubra.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.11.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.12.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.11.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (15.12.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 02.10.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 37/20 · Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 37/20
Wirksam am
28.02.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121350
9 IN 37/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Unitas
Schiffahrsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems) (AG
Osnabrück, HRA 121350), vertr. d.: 1. JL Verwaltung GmbH, Thyssenstraße 8,
49733 Haren (Ems), (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefan Schepers,
Thyssenstraße 8, 49733 Haren (Ems), (Geschäftsführer), ist am 27.02.2020 um
16:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Olaf Helmke, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-472,
Fax: 0421/3686-100, E-Mail: OHelmke@schultze-braun.de, Internet: www.schubra.de
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 27.02.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 121350 Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Haren (Ems), Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Unitas GmbH, Haren (Ems) (AG Meppen HRB 1276). Eingetret…
Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Haren (Ems), Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Unitas GmbH, Haren (Ems) (AG Meppen HRB 1276). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: JL Verwaltung GmbH, Haren (AG Osnabrück HRB 204950).
Veränderungen
HRA 121350 Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Haren (Ems), Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems).Geschäftsanschrift: Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems).
Unitas Schiffahrtsges. mbH & Co. MS "UNISEA" KG, Haren (Ems), Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems).Geschäftsanschrift: Thyssenstr. 8, 49733 Haren (Ems).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.