HRA 150848 früher Amtsgericht Cloppenburg

UNION Familien und Beteiligungs GmbH & Co. KG

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Cappeln

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Registerdaten

Sitz
Cappeln
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. UNION Besitz Holding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Cappeln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 150848 HRA 150848: UNION Familien und Beteiligungs GmbH & Co. KG, Cappeln, Heinrich-Beckermann-Straße 8, 49692 Cappeln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2019 so…
HRA 150848: UNION Familien und Beteiligungs GmbH & Co. KG, Cappeln, Heinrich-Beckermann-Straße 8, 49692 Cappeln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2019 und der Gesellschafterversammlung der UNION Besitz Holding GmbH & Co. KG vom 30.12.2019 ihr Vermögen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die UNION Besitz Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Cappeln (Amtsgericht Oldenburg HRA 206364) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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