HRA 20610

UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hachenburg

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Registerdaten

Sitz
Hachenburg
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 128/18 -sch- · UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/18 -sch-
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Montabaur, HRA 20610
11 IN 128/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg (AG Montabaur, HRA 20610), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager West GmbH, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.11.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 30.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 128/18 -sch- · UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/18 -sch-
Wirksam am
26.11.2020
Registerbezug
Montabaur, HRA 20610
11 IN 128/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg (AG
Montabaur, HRA 20610), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager West GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß
§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie
folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 222 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.05.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
4.917.894,71 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zu seiner Regelvergütung macht der vorläufige Insolvenzverwalter folgende
Zuschläge geltend:

a) Einen Zuschlag in Höhe von 62 % für die erfolgte Betriebsfortführung. Der
beantragte Zuschlag ist der Höhe nach angemessen, eine entsprechende
Vergleichsberechnung erfolgt unter Nr. 2.

b) Des Weiteren wird ein Zuschlag in Höhe von 75 % für die Bemühungen um eine
übertragende Sanierung veranschlagt. Der vorläufige Verwalter hat in seinem
Antrag umfangreich dargelegt, inwieweit ihn dieser Sachverhalt über das normale
Maß beschäftigt hat. Es wurden Gespräche mit 111 potentiellen Interessenten
geführt. Letztendlich ist es jedoch nicht zu einer entsprechenden Massemehrung
gekommen. Der beantragte Zuschlag wird ebenfalls als angemessen angesehen.

c) Ein weiter Zuschlag in Höhe von 30 % wird für die Befassung mit Aus- und
Absonderungsrechten geltend gemacht. Auch hier hat der vorläufige Verwalter
ausreichend dargelegt, dass eine erhebliche Befassung vorliegt, die den
Zuschlagstatbestand in der vorgenannten Höhe auslösen.

d) Darüber hinaus wurde ein Zuschlag für die erhebliche Befassung mit
Arbeitnehmer-angelegenheiten in Höhe von 20 % begehrt. Auch dieser Zuschlag
wird im Hinblick auf die Zahl der Beschäftigten im beantragten Masse
zugestanden.

e) Für die Verflechtung des Unternehmens in einer umfangreichen Konzernstruktur
macht der vorläufige Verwalter einen Zuschlag in Höhe von 30 % geltend. Auch
dieser Zuschlag wird als angemessen angesehen.

f) Weitere Zuschläge in Höhe von jeweils 10 % werden für den Forderungseinzug
und die hohe Gläubigeranzahl beantragt. Hierzu führt der vorläufige
Insolvenzverwalter aus, dass er sich mit einer Vielzahl von Klein- und
Kleinstforderungen befasst hat, die einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet
haben. Hinsichtlich der Anzahl der Gläubiger verweist er auf die Tabelle. Beide
Zuschläge werden dem Verwalter in begehrter Höhe zugestanden.

Hinsichtlich der Arbeitserleichterung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch
die Beauftragung von Externen wird ein Abschlag in Höhe von 15 % vorgenommen.
Die Höhe wird als angemessen angesehen.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der
Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse
nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt
1.917.037,90 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt
100 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an
einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein
Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 62,00 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Hinsichtlich der Höhe der festzusetzenden Mehrwertsteuer ist auf den Zeitpunkt
der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters abzustellen. Die
Tätigkeit endete mit Eröffnung des Verfahrens am 01.02.2019. Es ist daher der
zu diesem Zeitpunkt geltende Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % in Ansatz zu
bringen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 24.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 128/18 -sch- · UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/18 -sch-
Wirksam am
19.10.2020
Registerbezug
Montabaur, HRA 20610
11 IN 128/18 -sch-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg (AG
Montabaur, HRA 20610), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager West GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt
auf

Freitag, 13.11.2020, 09:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283
Verden (Aller).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO),
und zwar:

- Zustimmung zur Vereinbarung mit der Vermieterin der Betriebsimmobilie
UNIMET GmbH & Co. Zentral KG über die Abgeltung von Mieten für den Zeitraum der
vorläufigen Insolvenzverwaltung und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
sowie Abgeltung etwaiger Absonderungsrechte aus Pfandrechten und Zustimmung zur
Abrechnung der erbrachten wechselseitigen Dienstleistungen im Rahmen des
Insolvenzverfahrens innerhalb der Unimet-Unternehmensgruppe bis zum 31.05.2019.

Der genaue Inhalt der Vereinbarungen kann beim Insolvenzgericht eingesehen
werden.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende
besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des
Amtsgerichts gebeten:

1. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht die
Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Verwendung von Halstüchern/Schals sowie selbsthergestellten Alltags-Masken
zur Bedeckung von Mund und Nase ist zulässig. Zur Bereitstellung einer
Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Diese ist selbst
mitzubringen. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach Maßgabe
der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Schutzmasken.

2. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu
angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts ein Kontaktformular auszufüllen
und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem

COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im
Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.

3. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter
Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass
die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der
Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Es wird daher gebeten, im
eröffneten Verfahren dem/der Insolvenzverwalter/in bzw. Sachwalter/in
spätestens eine Woche vor dem Termin mitzuteilen, ob Sie bzw. ein Vertreter an
dem Termin teilnehmen werden.

4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin
aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.

5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der
Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten
gewährleistet ist.

6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

7. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu einer
mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im
Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum
Gerichtsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet sein
sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich zu
informieren.

Amtsgericht Verden (Aller), 15.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 20610 HRA 20610: UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Hachenburg, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 20610: UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Hachenburg, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 128/18 -sch- · UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/18 -sch-
Wirksam am
07.02.2019
Registerbezug
Montabaur, HRA 20610
11 IN 128/18 -sch-: Über das Vermögen der UNIMET Zentrallager West GmbH & Co.
Handels-KG, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg (AG Montabaur, HRA 20610), vertr.
d.: 1. UNIMET Zentrallager West GmbH, An der Autobahn 29-33, 28876 Oyten,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Egberts,
Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer), 1.2. Stephan Sander,
Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am
01.02.2019 um 12:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5,
28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.03.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

am: Montag, 08.04.2019, 12:15 Uhr, Saal 215, Hauptgebäude, Johanniswall 8,
27283 Verden (Aller)

1. eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Freitag, 17.05.2019, 11:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 128/18 -sch- · UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/18 -sch-
Wirksam am
05.11.2018
Registerbezug
Montabaur, HRA 20610
11 IN 128/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UNIMET
Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Saynstraße 41, 57627 Hachenburg (AG
Montabaur, HRA 20610), vertr. d.: 1. UNIMET Zentrallager West GmbH, An der
Autobahn 29-33, 28876 Oyten, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Thomas Egberts, Herzberger Straße 41, 28205 Bremen, (Geschäftsführer),
1.2. Stephan Sander, Kornblumenweg 11, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), ist am 05.11.2018 um 15:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster,
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200
bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 05.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 20610 HRA 20610: UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Hachenburg, Saynstraße 23, 57627 Hachenburg. Änderung der Geschäftsanschrift: Saynstraße 41, 57627 Hachenburg.
HRA 20610: UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Hachenburg, Saynstraße 23, 57627 Hachenburg. Änderung der Geschäftsanschrift: Saynstraße 41, 57627 Hachenburg.
Neueintragungen
HRA 20610 UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Hachenburg (Saynstr. 23, 57627 Hachenburg). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. P…
UNIMET Zentrallager West GmbH & Co. Handels-KG, Hachenburg (Saynstr. 23, 57627 Hachenburg). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: UNIMET Zentrallager West GmbH, Oyten (Amtsgericht Walsrode HRB 122179), einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Grosshandel Gross GmbH, Hachenburg (Amtsgericht Montabaur HRB 6575) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.