HRB 89947

Unimen Solar GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Eschborn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
50.000,00 EUR
Letzte Eintragung
05.06.2026
Datenstand
2026-07-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hao Tian

Sheyang /China

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Vermarktung und der Verkauf von Solarmodulen und damit zusammenhängenden Materialien und Produkten, insbesondere aus Asien, samt Groß- und Einzelhandel im Inland und weltweit.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U-1-6 Das Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
11.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
Amtsgericht Frankfurt am Main
05.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1538/19 U-1-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Unimen Solar GmbH
Mergenthalerallee 79-81
65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947),

werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 292.660,46 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Aufarbeitung der Buchhaltung, der Auseinandersetzung mit dem obstruktiv agierenden Geschäftsführer und der Durchsetzung des geschlossenen Vergleichs geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad, des Risikos und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 75% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
13.10.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U-1-6 In dem Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947) ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 31.10.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Genehmigung des zwischen Herrn Tian und dem Insolvenzverwalter geschlossene Vergleiches vom 18. Juli 2023/4. Oktober 2023, beigefügt als Anlage 1, wonach Herr Tian an-erkannt, 594.416,88 zur Masse zu leisten und ihm, bei pflichtgemäßer (Raten-) Zahlung von 200.000,00 E der Restbetrag der Schuldsumme erlassen wird.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 12.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
07.10.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U-1-6 - In dem Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947) wird die Prüfung der bis zum 10.01.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.01.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
05.05.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U-1-6 : In dem Insolvenzverfahren Unimen Solar GmbH,
Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 89947),

wird im Rahmen des mit Beschluss vom 08.01.2020 angeordneten schriftlichen
Verfahrens (§ 5 Abs. 2 InsO) den Gläubigern nunmehr bis zum 25.05.2021
Gelegenheit gegeben zu dem folgenden Antrag des Insolvenzverwalters vom
30.04.2021 schriftlich Stellung zu nehmen.

"Zustimmung zur Klageerhebung gegen Herrn Hao Tian auf Grund
Verschleppungshaftung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO (a.F.); § 64 GmbHG
a.F. über einen vorläufigen Streitwert von EUR 594.416,88"

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt
(§ § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie der Klageentwurf liegen auf der
zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
19.05.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unimen
Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB
89947) wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch,
03.06.2020, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am
Main

Tagesordnung: Genehmigung des Vergleichs vom 22.04.2020 mit Herrn Hao Tian
über die Zahlung von EUR 23.000,00 zur Abgeltung des Anspruchs gemäß § 135
InsO.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 89947 HRB 89947: Unimen Solar GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 89947: Unimen Solar GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
10.01.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U-1-6 : Am 27.12.2019 um 17:26 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am
Main, HRB 89947) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan
Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/
7790620, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet:
www.brrs-rechtsanwaelte.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 09.03.2020

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 23.03.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1538/19 U-1-6 · Unimen Solar GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1538/19 U-1-6
Wirksam am
30.12.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 89947
810 IN 1538/19 U - Am 27.12.2019 um 17:26 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Unimen Solar GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am
Main, HRB 89947),

vertreten durch:

Hao Tian, Akazienstraße 20, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760
Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 89947 HRB 89947: Unimen Solar GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn.
HRB 89947: Unimen Solar GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 79 - 81, 65760 Eschborn.
Neueintragungen
HRB 89947 Unimen Solar GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2010. Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. …
Unimen Solar GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2010. Geschäftsanschrift: Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn. Gegenstand: Vermarktung und der Verkauf von Solarmodulen und damit zusammenhängenden Materialien und Produkten, insbesondere aus Asien, samt Groß- und Einzelhandel im Inland und weltweit. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tian, Hao, Sheyang /China, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.