HRB 16971

UN Gerätebau GmbH.

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.06.2022
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Uwe Reinink

Osnabrück

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Vertrieb von elektronischen Geräten für die Industrie, z.B. elektronische Prüfgeräte zur Stückprüfung von Elektro-Geräten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an jedem einschlägig tätigen Unternehmen in jeder gesetzlich zulässigen Form zu beteiligen, - sowie überhaupt alles zu unternehmen, was dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet ist.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 15/22 (27) · UN Gerätebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 15/22 (27)
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 16971
41 IN 15/22 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf

Mittwoch, den 04.11.2026.

Der Termin dient der Einholung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vor dem Landgericht Osnabrück Az. 1 O 3159/24 über eine Vergleichszahlung an die Insolvenzmasse zur Abgeltung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen gemäß § 64 Sat 1 GmbH bzw. § 15 b Abs. 4 InsO in Höhe von 50.000,00 €.

Der Vergleichsantrag vom 15.10.2026 liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.

Hinweis:
Einwendungen müssen schriftlich bis zum 02.11.2026 erhoben werden. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gilt als erteilt, sofern bis zur genannten Frist keine entgegenstehenden Anträge eines stimmberechtigten Gläubigers eingehen.

Weiterhin gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Osnabrück, 19.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 15/22 · UN Gerätebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 15/22
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 16971
41 IN 15/22- In dem Insolvenzverfahren UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf den 04.09.2024 bestimmt worden. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 02.09.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

07.08.2024, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 15/22 · UN Gerätebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 15/22
Wirksam am
27.06.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 16971
41 IN 15/22- In dem Insolvenzverfahren UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Weißenburger Str. 4, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf den 07.08.2024 bestimmt worden. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 05.08.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

26.06.2024, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 15/22 · UN Gerätebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 15/22
Wirksam am
13.01.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 16971
41 IN 15/22- In dem Insolvenzverfahren UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Weißenburger Str. 4, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf den 23.02.2023 bestimmt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfenden Forderungen bestreitet, muss bis zum 21.02.2023 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

12.01.2023, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16971 HRB 16971: UN Gerätebau GmbH., Osnabrück, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 15/22) vom 01.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
HRB 16971: UN Gerätebau GmbH., Osnabrück, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 15/22) vom 01.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 41 IN 15/22 · UN Gerätebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 15/22
Wirksam am
01.06.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 16971
41 IN 15/22 Über das Vermögen der UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Weißenburger Str. 4, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2022 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/18170, Fax: 0541/1817210, E-Mail: osnabrueck@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 13.07.2022,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der:

24.08.2022

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074 Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 01.06.2022
Hinweise zum Datenschutz:

https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" "Datenschutz")

Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 15/22 · UN Gerätebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
41 IN 15/22
Wirksam am
12.05.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 16971
41 IN 15/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UN Gerätebau GmbH, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 16971), vertr. d.: Uwe Reinink, Weißenburger Str. 4, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2022 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Jacob, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/18170, Fax: 0541/1817210, E-Mail: osnabrueck@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 12.05.2022

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Veränderungen
HRB 16971 HRB 16971: UN Gerätebau GmbH., Osnabrück, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.09.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.…
HRB 16971: UN Gerätebau GmbH., Osnabrück, Sigiburgweg 21, 49086 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.09.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 35,40 auf EUR 25.600 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Darüberhinaus ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt geändert und neu gefaßt worden. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.