HRB 7091

Umbruch Media GmbH

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwelm
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.01.2010
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Schmidt

Wuppertal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

das Betreiben einer industriellen Buchbinderei.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 109 IN 4/09 · Umbruch Media GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 4/09
Wirksam am
28.11.2025
Registerbezug
Hagen, HRB 7091
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 4/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB7091 eingetragenen Umbruch Media GmbH, Carl-vom-Hagen-Str. 11, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schmidt, Böhler Weg 20 c, 42285 Wuppertal

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.406.141,73 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 5,8 % zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

109 IN 4/09
Amtsgericht Hagen, 28.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 109 IN 4/09 · Umbruch Media GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 4/09
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Hagen, HRB 7091
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 4/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB7091 eingetragenen Umbruch Media GmbH, Carl-vom-Hagen-Str. 11, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schmidt, Böhler Weg 20 c, 42285 Wuppertal

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 1.058.507,98 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 190 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.05.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.

109 IN 4/09
Amtsgericht Hagen, 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 109 IN 4/09 · Umbruch Media GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 4/09
Wirksam am
20.06.2016
Registerbezug
Hagen, HRB 7091
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 4/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB7091 eingetragenen
Umbruch Media GmbH, Carl-vom-Hagen-Str. 11, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Schmidt, Böhler Weg 20 c, 42285 Wuppertal

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 12.08.2016. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.

109 IN 4/09
Amtsgericht Hagen, 17.06.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 109 IN 4/09 · Umbruch Media GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 4/09
Wirksam am
05.04.2016
Registerbezug
Hagen, HRB 7091
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 4/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB7091 eingetragenen
Umbruch Media GmbH, Carl-vom-Hagen-Str. 11, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Andreas Schmidt, Böhler Weg 20 c, 42285 Wuppertal

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/
44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.

109 IN 4/09
Amtsgericht Hagen, 04.04.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7091 Umbruch Media GmbH, Schwelm, (Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm).Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 4/09) vom 01.04.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffn…
Umbruch Media GmbH, Schwelm, (Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm).Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 4/09) vom 01.04.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 4/09 · Umbruch Media GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 4/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 7091

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 4/09 · Umbruch Media GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 4/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 7091

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7091 Umbruch Media GmbH, Schwelm (Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm). Nicht mehr Geschäftsführer: Pooch, Lutz, Burscheid, *XX.XX.XXXX.
Umbruch Media GmbH, Schwelm (Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm). Nicht mehr Geschäftsführer: Pooch, Lutz, Burscheid, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7091 Umbruch Media GmbH, Schwelm (Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm). Nach Änderung der Vertretungsregelung weiterhin Geschäftsführer: Pooch, Lutz, Burscheid, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Andreas, Wuppertal, *XX.X…
Umbruch Media GmbH, Schwelm (Carl-vom-Hagen-Straße 11, 58332 Schwelm). Nach Änderung der Vertretungsregelung weiterhin Geschäftsführer: Pooch, Lutz, Burscheid, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Andreas, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 7091 Umbruch Media GmbH, Schwelm (Carl-vom-Hagen-Str. 11, 58332 Schwelm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2005 mit Änderung vom 12.04.2005. Gegenstand: das Betreiben einer in…
Umbruch Media GmbH, Schwelm (Carl-vom-Hagen-Str. 11, 58332 Schwelm). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2005 mit Änderung vom 12.04.2005. Gegenstand: das Betreiben einer industriellen Buchbinderei. Stammkapital: 560.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pooch, Lutz, Burscheid, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Andreas, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Umbruch Media AG mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen, HRB 6539). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.