HRB 59829

Ulrich Metallbau GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Erftstadt

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Registerdaten

Sitz
Erftstadt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ulrich Metallbau GmbH Hürth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70k IN 222/25 · Ulrich Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 222/25
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Köln, HRB 59829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 222/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59829 eingetragenen Ulrich Metallbau GmbH, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sona Ulrich, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Tagesordnungspunkt 1: Gerichtliche Geltendmachung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen nach § 135 Abs. 2 InsO in Höhe von € 172.203,21 zuzüglich Verzugszinsen gegen Herrn Leonid Ulrich

Tagesordnungspunkt 2: Mandatierung der Kanzlei Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Straße 43, 49078 Osnabrück mit der Führung des vorstehenden Rechtsstreits für die Masse zu den in der Mandats-, Vergütungs- und Haftungsbegrenzungsvereinbarung vom 11.05.2026 niedergelegten Konditionen
bestimmt auf

Mittwoch, 03.06.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 222/25
Amtsgericht Köln, 21.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70k IN 222/25 · Ulrich Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 222/25
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
Köln, HRB 59829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 222/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59829 eingetragenen Ulrich Metallbau GmbH, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sona Ulrich, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Tagesordnungspunkt 1:
Gerichtliche Geltendmachung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen nach § 133 Abs. 1 InsO in Höhe von € 600.735,02 zuzüglich Verzugszinsen gegen das Land NRW, vertreten durch das Finanzamt Brühl

Tagesordnungspunkt 2:
Mandatierung der Kanzlei Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lotter Straße 43, 49078 Osnabrück mit der Führung des vorstehenden Rechtsstreits für die Masse zu den in der Mandats-, Vergütungs- und Haftungsbegrenzungsvereinbarung vom 17.02.2026 niedergelegten Konditionen
bestimmt auf

Montag, 09.03.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 222/25
Amtsgericht Köln, 17.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 222/25 · Ulrich Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 222/25
Wirksam am
08.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 222/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59829 eingetragenen Ulrich Metallbau GmbH, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sona Ulrich, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt

ist am 04.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70k IN 222/25
Amtsgericht Köln, 05.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70k IN 222/25 · Ulrich Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 222/25
Wirksam am
21.08.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 222/25

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59829 eingetragenen Ulrich Metallbau GmbH, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sona Ulrich

Geschäftszweig: die Fertigung und Montage von Metallbaukonstruktionen.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.08.2025, um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie von am 18.02.2025 und 20.02.2025 eingegangener Anträge von Gläubigern.
Zugleich werden die Verfahren 70k IN 222/25 und 70k IN 67/25 und 70k IN 78/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Dr. David Kluth, Ackerstraße 66-68, 50374 Erftstadt, Telefon: 02235 698467 0, Fax: 02235 698467 1.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der

der 19.11.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70k IN 222/25
Amtsgericht Köln, 19.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 78/25 · Ulrich Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 78/25
Wirksam am
20.03.2025
Registerbezug
Köln, HRB 59829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 78/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59829 eingetragenen Ulrich Metallbau GmbH, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sona Ulrich, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt

Geschäftszweig: die Fertigung und Montage von Metallbaukonstruktionen.

ist am 19.03.2025, um 13:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Kluth, Ackerstraße 66-68, 50374 Erftstadt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70k IN 78/25
Amtsgericht Köln, 19.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59829 HRB 59829: Ulrich Metallbau GmbH, Erftstadt, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt. Nach Änderung des Familiennamens (vorher Mamedova) Geschäftsführer: Ulrich, Sona, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberecht…
HRB 59829: Ulrich Metallbau GmbH, Erftstadt, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt. Nach Änderung des Familiennamens (vorher Mamedova) Geschäftsführer: Ulrich, Sona, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59829 HRB 59829: Ulrich Metallbau GmbH, Erftstadt, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ulrich, Leonid, Hürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mamedova, Sona, Hürth, *XX.XX.XX…
HRB 59829: Ulrich Metallbau GmbH, Erftstadt, Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Ulrich, Leonid, Hürth, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mamedova, Sona, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59829 HRB 59829: Ulrich Metallbau GmbH, Erftstadt, Daimlerstraße 12, 50374 Erftstadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt.
HRB 59829: Ulrich Metallbau GmbH, Erftstadt, Daimlerstraße 12, 50374 Erftstadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Allee 6, 50374 Erftstadt.
Veränderungen
HRB 59829 Ulrich Metallbau GmbH, Hürth, Daimlerstraße 12, 50374 Erftstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach E…
Ulrich Metallbau GmbH, Hürth, Daimlerstraße 12, 50374 Erftstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Erftstadt beschlossen. Erftstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Ulrich, Leonid, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rommei, Viktor, Wesseling, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 59829 Ulrich Metallbau GmbH, Hürth (Goldenbergstraße 1, 50354 Hürth). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2007. Gegenstand: die Fertigung und Montage von Metallbaukonstruktionen. …
Ulrich Metallbau GmbH, Hürth (Goldenbergstraße 1, 50354 Hürth). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2007. Gegenstand: die Fertigung und Montage von Metallbaukonstruktionen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rommei, Viktor, Wesseling, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.