HRB 26633

Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hugo-Küttner-Str. 3 b, 01796 Pirna

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Pirna
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.07.2024
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Jorg Ulrich

Dresden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-16 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

10 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ulrich Anlagen- und Maschinenbau GmbH Pirna

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Maschinen und Komponenten für Industrieanlagen sowie Handel mit Ersatzteilen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 548 IN 290/24 · Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 290/24
Wirksam am
28.11.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 26633
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 290/24

In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH, Hugo-Küttner-Straße 3b, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26633
vertreten durch den Geschäftsführer Jorg Ulrich

Beschluss vom 28.11.2025

Das Insolvenzverfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans in der Fassung vom 04.07.2025 einschließlich der zum Planinhalt gewordenen Änderungen und Ergänzungen im Sitzungsprotokoll vom 03.09.2025 gemäß § 258 InsO zum 01.12.2025 aufgehoben.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 548 IN 290/24 · Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 290/24
Wirksam am
12.11.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 26633
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 290/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH, Hugo-Küttner-Straße 3b, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26633
vertreten durch den Geschäftsführer Jorg Ulrich
ergeht am 10.11.2025 nachfolgende Entscheidung:

Dem Sachwalter werden für die Tätigkeit folgende Vergütung und Auslagen antragsgemäß festgesetzt wie folgt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer XXX EUR
Gesamtbetrag XXX EUR
in Worten XXX EUR

Dem Sachwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung und Auslagen aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 01.07.2024 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.09.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 151.043,19 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV n.F. in Höhe von 29.178,24 EUR wie folgt:

gemäß § 2 I Nr. 1 InsVV n.F. : von den ersten 35.000,00 EUR der Insolvenzmasse 40 % , mithin 14.000,00 EUR (40 % von 35.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 2 InsVV n.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 70.000,00 EUR der Insolvenzmasse 26 % , mithin 9.100,00 EUR (26 % von 35.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 3 InsVV n.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 350.000,00 EUR der Insolvenzmasse 7,5 % , mithin 6.078,24 EUR (7,5 % von 81.043,19 EUR).

Gemäß § 12 InsVV n.F. beträgt die Vergütung des Sachwalters 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.

60 % der Vergütung gemäß § 2 Abs.1 insVV n.F. von 29.178,24 EUR betragen 17.506,94 EUR.

Der Sachwalter beantragt einen Gesamtzuschlag in Höhe von 85 Prozent. Dieser setzt sich durch Zuschläge über 110 % und einen Abschlag von 25 % zusammen.

Bezüglich der ausführlichen Begründung wird auf den Antrag des Sachwalters vom 10.09.2025 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

Der Gesamtzuschlag über 85 % ist angemessen und dem Sachwalter antragsgemäß festzusetzen.

85 % der Regelvergütung ergeben 24.801,50 EUR (29.178,24 EUR x 85 %).

Der Vergütungswert mit Zuschlag für den Sachwalter beträgt damit insgesamt 42.308,44 EUR netto (24.801,50 EUR + 17.506,94 EUR).

An Auslagen wurde nach § 8 Abs. 3 InsVV i.V.m. § 12 III InsVV der Maximalbetrag von 175,00 EUR/pro Monat, mithin für 16 Monate mit insgesamt 2.800,00 EUR (16 x 175,00 EUR) nur antragsgemäß festgesetzt, da der Pauschbetrag mit 15 % der gesetzlichen Vergütung für das 1. Jahr mit 2.626,04 EUR (15 % von 17.506,94 EUR) und mit 10 % der gesetzlichen Vergütung für das 2. Jahr mit 1.750,69 EUR (10 % von 17.506,94 EUR), mithin insgesamt somit 4.376,73 EUR, den Maximalbetrag von 2.800,00 EUR überschreiten.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren von 85 bewirkten Zustellungen für noch 75 bewirkte Zustellungen insgesamt 262,50 EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 548 IN 290/24 · Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 290/24
Wirksam am
04.08.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 26633
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 290/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH, Hugo-Küttner-Straße 3b, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26633
vertreten durch den Geschäftsführer Jorg Ulrich

ist Termin zur Erörterung und Abstimmung über den vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, den 03.09.2025 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Saal C 301. Der Insolvenzplan nebst Anlagen und Stellungnahmen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Es wird darauf hingewiesen dass eine sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 290/24 · Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 290/24
Wirksam am
21.07.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 26633
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 290/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH, Hugo-Küttner-Straße 3b, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26633
vertreten durch den Geschäftsführer Jorg Ulrich

- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.08.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 290/24 · Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 290/24
Wirksam am
18.07.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 26633
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 290/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH, Hugo-Küttner-Straße 3b, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26633
vertreten durch den Geschäftsführer Jorg Ulrich

ergeht am 18.07.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Der mit Beschluss vom 01.07.2024 auf den Dienstag, den 01.10.2024, 10.00 UHR, Sitzungssaal D 131, Amtsgericht Dresden, Außenstelle, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, anberaumte Berichts - und Prüftermin wird auf Antrag des Bevollmächtigten der Schuldnerin

verlegt.

2. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird nunmehr bestimmt auf:

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 10.10.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshand- lungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

3. Im Übrigen verbleibt es bei dem Beschluss vom 01.07.2024.

Gründe:

Mit Beschluss vom 01.07.2024 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Zugleich wurde in diesem Beschluss die Eigenverwaltung angeordnet. Herr Rechtsanwalt Alexander Hartig wurde zum Sachwalter bestellt.

Mit Schreiben vom 12.07.2024, bei Gericht eingegangen am 15.07.2024, beantragte der obig im Rubrum benannte Bevollmächtigte der Schuldnerin, die Verlegung des für den 01.10.2024 anberaumten Berichts - und Prüftermins, da der Bevollmächtigte in obigem Verfahren ist in der Zeit vom 28.09.2024 bis einschließlich 08.10.2024 berufsbedingt im Ausland ist, und, dieser Auslandsaufenthalt schon lange geplant war und auch nicht mehr verschiebbar ist, und er zudem in diesem Termin allerdings berichten muss und auch nicht vertreten werden kann

Der Sachwalter hat mit Schreiben vom 17.07.2024, bei Gericht eingegangen am 17.07.2024, der Terminsverlegung auf den 10.10.2024 um 10.00 UHR zugestimmt.

Gemäß § 281 Abs. 1 InsO hat im Fall der Eigenverwaltung die Schuldnerin die Gläubiger zu unterrichten und die vorgeschriebenen Verzeichnisse und Unterlagen nach § 151 ff. InsO zu erstellen. Gemäß § 281 Abs. 2 InsO hat die Schuldnerin zudem in der Gläubigerversammlung Bericht zu erstatten.

Bezüglich der Prüfung und Feststellung der Forderungen steht zudem dem Schuldner, neben dem Sachwalter, ein eigenes Widerspruchsrecht zu (§ 283 Abs. 1 S. 1 InsO).

Dem Antrag des Bevollmächtigten der Schuldnerin ist vom Gericht stattzugeben, da dieser aus den vorstehend genannten Gründen an der Wahrnehmung des Berichts - und Prüftermins am 01.10.2024 verhindert ist, und er damit die vorstehend genannten Pflichten als Bevollmächtigter der Schuldnerin für die Schuldnerin damit sonst nicht wahrnehmen kann.Ferner würde damit das rechtliche Gehör der Schuldnerin im Berichts - und Prüftermin, die durch Ihren Bevollmächtigten vertreten wird, sonst verletzt werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 290/24 · Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 290/24
Wirksam am
02.07.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 26633
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/548 IN 290/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulrich Anlagen- und Industrieservice GmbH, Hugo-Küttner-Straße 3b, 01796 Pirna, Amtsgericht Dresden , HRB 26633
vertreten durch den Geschäftsführer Jorg Ulrich

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.07.2024 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.

3. Zum Sachwalter wird

Rechtsanwalt
Alexander Hartig
An der Herzogin Garten 1
01067 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 40798540
Telefax: 0351 40798569
Email geschäftlich: hartig@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de

bestellt.

4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 30.08.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Dienstag, 01.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26633 Ulrich Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 3 b, 01796 Pirna. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2012 hat die Änderung des § 13 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) des Gesellschaftsv…
Ulrich Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 3 b, 01796 Pirna. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2012 hat die Änderung des § 13 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Neueintragungen
HRB 26633 Ulrich Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Pirna (Hugo-Küttner-Str. 3 b, 01796 Pirna). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Lie…
Ulrich Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Pirna (Hugo-Küttner-Str. 3 b, 01796 Pirna). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Lieferung von Maschinen und Industrieanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ulrich, Jorg, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.