HRB 200167

Ulli's Fahrschul-Treff GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bramsche

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Registerdaten

Sitz
Bramsche
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/20 · Ulli's Fahrschul-Treff GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/20
Wirksam am
25.11.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 200167
9 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulli's
Fahrschul-Treff GmbH, Hafenstraße 3, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 200167),
vertr. d.: 1. Julius Szengel, Am Hang 15a, 49716 Meppen, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf.
geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen
Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 24.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200167 HRB 200167: Ulli's Fahrschul-Treff GmbH, Bramsche, Hafenstr. 3a, 49565 Bramsche. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 11/20) vom 01.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 200167: Ulli's Fahrschul-Treff GmbH, Bramsche, Hafenstr. 3a, 49565 Bramsche. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 11/20) vom 01.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 11/20 · Ulli's Fahrschul-Treff GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/20
Wirksam am
04.06.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 200167
9 IN 11/20: Über das Vermögen der Ulli's Fahrschul-Treff GmbH, Hafenstraße 3,
49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 200167), vertr. d.: 1. Julius Szengel, Am
Hang 15a, 49716 Meppen, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2020 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3 - 4,
49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail:
www.schoofspartner.de, Internet: www.sbs-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.07.2020 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.09.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.07.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (02.09.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 03.06.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 11/20 · Ulli's Fahrschul-Treff GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 11/20
Wirksam am
06.04.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 200167
9 IN 11/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ulli's
Fahrschul-Treff GmbH, Hafenstraße 3, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB 200167),
vertr. d.: 1. Julius Szengel, Am Hang 15a, 49716 Meppen, (Geschäftsführer),

In dem Insolvenzantragsverfahren

Finanzamt Quakenbrück, Lange Straße 37, 49610 Quakenbrück,

- Antragstellerin -

g e g e n

Ulli's Fahrschul-Treff GmbH, Hafenstraße 3, 49565 Bramsche (AG Osnabrück, HRB
200167),

vertreten durch:

1. Julius Szengel, Am Hang 15a, 49716 Meppen, (Geschäftsführer),

- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:

Rechtsanwalt Stefan Trübert, Natruper Str. 207, 49076 Osnabrück,

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragsgegnerin am 06.04.2020 um 12:04 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3 - 4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/
1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet:
www.sbs-rechtsanwaelte.de.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Sonderkonto einzuzahlen. Den
Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an diese zu zahlen.

5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der
Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll

a) das Vermögen der Antragsgegnerin sichern und erhalten

b) ein Unternehmen, das die Antragsgegnerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragsgegnerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine
Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die
Antragsgegnerin diesen einstellt.

7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume
der Antragsgegnerin zu betreten; die Antragsgegnerin hat der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

8. Der Beschluss vom 20.03.2020 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.

9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen
weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin.

10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der
Sachverständigen.

Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und Erhalt des Betrieb der
Antragsgegnerin zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Ratermann

Richterin am Amtsgericht

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behoerdliche_datenschutzbeauftragte/
behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html

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Amtsgericht Bersenbrück, 06.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200167 Ulli's Fahrschul-Treff GmbH, Bramsche, Hafenstr. 3a, 49565 Bramsche. Nicht mehr Geschäftsführer: Szengel, Susanne, Bramsche, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Szengel, Julius, Bramsche, *XX.XX.XXXX,…
Ulli's Fahrschul-Treff GmbH, Bramsche, Hafenstr. 3a, 49565 Bramsche. Nicht mehr Geschäftsführer: Szengel, Susanne, Bramsche, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Szengel, Julius, Bramsche, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.