HRA 733155

Uhren-Burkhardt e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Künzelsau

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Künzelsau
Datenstand
2024-06-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 733155 HRA 733155: Uhren-Burkhardt e.K., Künzelsau, Stuttgarter Straße 1, 74653 Künzelsau. (Verkauf von Uhren und anderen juweliertypischen Gebrauchsartikeln sowie alle handelsüblichen Serviceleistungen.). Einzelka…
HRA 733155: Uhren-Burkhardt e.K., Künzelsau, Stuttgarter Straße 1, 74653 Künzelsau. (Verkauf von Uhren und anderen juweliertypischen Gebrauchsartikeln sowie alle handelsüblichen Serviceleistungen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 1, 74653 Künzelsau. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Hiestand, Rolf, Künzelsau, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Uhren-Burkhardt GmbH", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRB 590399) auf das Vermögen des Alleingesellschafters aufgrund des Verschmelzungserklärung vom 22.02.2017 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2017 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.