HRA 5574

Uhlig Automobile OHG

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Mörbitzbach 1, 09557 Flöha

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Flöha
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Letzte Eintragung
28.01.2010
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Ronald Uhlig

Flöha

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Uta Uhlig

Flöha

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 5574 Uhlig Automobile OHG, Flöha (Am Mörbitzbach 1, 09557 Flöha). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Uhlig, Uta, Flöha, *XX…
Uhlig Automobile OHG, Flöha (Am Mörbitzbach 1, 09557 Flöha). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Uhlig, Uta, Flöha, *XX.XX.XXXX; Uhlig, Roland, Flöha, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung der Ulbricht Automobile GmbH, mit dem Sitz in Flöha (Amtsgericht Chemnitz, HRB 7341). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.