HRB 34716

UFSC GmbH

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Duisburg

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Registerdaten

Sitz
Duisburg
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 64 IN 179/21 · UFSC GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 179/21
Wirksam am
05.09.2022
Registerbezug
Duisburg, HRB 34716
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 179/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34716 eingetragenen UFSC GmbH, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Andreas Kopp, Düsseldorfer Landstraße 157, 47249 Duisburg

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxxxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxxxx EUR
Zwischensumme xxxxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxxx EUR xxxxx EUR
Endbetrag xxxxx EUR

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 09.12.2021 bis zum 14.01.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO). Sie ist vorliegend um 15 Prozentpunkte auf 40 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen. Die Informationsbeschaffung war erheblich erschwert, weil der Geschäftsführer der Schuldnerin nur eingeschränkt in der Lage war, die für die vorläufige Verwaltung benötigten Informationen zu beschaffen, und zwar aus folgenden Gründen: Bei Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 04.11.2021 war der Geschäftsführer erst 2 Monate im Amt. Der Gegenstand der von der Schuldnerin betriebenen Geschäfte, die Förderberatung für mittelständische Unternehmen, waren ihm nur in Grundzügen bekannt. Das bestätigt er im Schriftsatz vom 30.03.2022, in dem er mitteilt, die Expertise und das Geschäftsmodell beruhe ausschließlich auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der von der Schuldnerin angestellten Mitarbeiter Möllenbeck, die er selbst nur rudimentär beurteilen konnte.
Eine Erhöhung der Vergütung um 15 Prozentpunkte entspricht dem vom vorläufigen Verwalter beschriebenen Mehraufwand durch aufwendige Nachfragen an dritter Stelle. Auch sie werden von der Schuldnerin bzw. deren Geschäftsführer nicht in Abrede gestellt.
Das verwaltete Vermögen betrug unstreitig 13.529,59 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 5.411,84 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 1 352,96 EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 40 % Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.

64 IN 179/21
Amtsgericht Duisburg, 02.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 64 IN 179/21 · UFSC GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 179/21
Wirksam am
23.02.2022
Registerbezug
Duisburg, HRB 34716
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 179/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34716 eingetragenen UFSC GmbH, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kopp, Düsseldorfer Landstraße 157, 47249 Duisburg

ist am 22.02.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

64 IN 179/21
Amtsgericht Duisburg, 23.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 34716 HRB 34716: UFSC GmbH, Duisburg, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (64 IN 179/21) vom 14.01.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 34716: UFSC GmbH, Duisburg, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (64 IN 179/21) vom 14.01.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 64 IN 179/21 · UFSC GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 179/21
Wirksam am
18.01.2022
Registerbezug
Duisburg, HRB 34716
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 179/21

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34716 eingetragenen UFSC GmbH, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kopp, Düsseldorfer Landstraße 157, 47249 Duisburg

Geschäftszweig: Vermittlung und Überführung von Fahrzeugen, Unternehmensberatung sowie Fördermittelberatung

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.01.2022, um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.11.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.02.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 05.04.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.03.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

64 IN 179/21
Amtsgericht Duisburg, 14.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 64 IN 179/21 · UFSC GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 179/21
Wirksam am
13.12.2021
Registerbezug
Duisburg, HRB 34716
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 179/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34716 eingetragenen UFSC GmbH, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kopp, Düsseldorfer Landstraße 157, 47249 Duisburg

Geschäftszweig: Vermittlung und Überführung von Fahrzeugen, Unternehmensberatung sowie Fördermittelberatung

ist am 08.12.2021 der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg
aus seinem Amt entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt worden.
64 IN 179/21
Amtsgericht Duisburg, 08.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 64 IN 179/21 · UFSC GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 179/21
Wirksam am
04.11.2021
Registerbezug
Duisburg, HRB 34716
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 179/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34716 eingetragenen UFSC GmbH, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kopp, Düsseldorfer Landstraße 157, 47249 Duisburg

Geschäftszweig: Vermittlung und Überführung von Fahrzeugen, Unternehmensberatung sowie Fördermittelberatung

ist am 04.11.2021, um 13:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

64 IN 179/21
Amtsgericht Duisburg, 04.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 34716 HRB 34716: UFSC GmbH, Duisburg, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung…
HRB 34716: UFSC GmbH, Duisburg, Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Sitzverlegung von Jahnsdorf/Erzgeb. (bisher Amtsgericht Chemnitz, HRB 33781) nach Duisburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Steinbrinkstraße 145, 47249 Duisburg. Gegenstand: die Vermittlung und Überführung von Fahrzeugen, die Unternehmensberatung sowie die Fördermittelberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kopp, Andreas, Duisburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.