HRB 728993
ÜBERKINGER GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Überkingen
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Registerdaten
- Sitz
- Bad Überkingen
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- IQ 4 YOU GmbH Bad Überkingen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 200/19 · ÜBERKINGER GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 200/19
- Wirksam am
- 12.03.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 728993
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÜBERKINGER GmbH, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönherr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728993
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 5.104.124,46 EUR auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst hat.
Die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 28.07.2025 angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 28.07.2025 zu entnehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 150 %.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 3 Monate
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
- obstruktiver Schuldner
- keine geordnete Buchführung vorhanden
- Vielzahl von Beteiligten- Erhebliche Auslandsberührungen im Rahmen der Betriebsfortführung- Steuerliche Komplexität - AlkoholsteuerBezüglich der genauen Begründung zu den einzelnen Zuschlagstatbeständen wird auf den Kostenfestsetzungsantrag verwiesen. Das Gericht schließt sich den einzelnen Begründungen an. Die Höhe der Zuschläge war nicht zu beanstanden, da im Wege der Gesamtschau auch die einzelnen Überschneidungen berücksichtigt wurden und die Summe der Einzelzuschläge (168%) dementsprechend auf 150% korrigiert wurde.Der beantragte Zuschlag für die starke vorläufige Insolvenzverwaltung in Höhe von 10% war jedoch zu streichen. In den Gründen für den Zuschlag wurde die Fortführung des Betriebs unter der alleinigen Leitung des Insolvenzverwalters angegeben und dass der Geschäftsführer nicht zur Verfügung stand und vielmehr alles torpediert hat. Genau diese Punkte wurden jedoch bereits jeweils durch einen eigenen Zuschlagstatbestand honoriert (Zuschlag aufgrund Betriebsfortführung 35% und Zuschlag obstruktiver Geschäftsführer 25%).Ein separater Zuschlagstatbestand war damit nicht gegeben.Insgesamt war folglich ein Zuschlag von 140% zu gewähren
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter waren somit Zuschläge in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 16.02.2026 sein Einverständnis zur Kürzung der Zuschläge erteilt.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren antragsgemäß festzusetzen, gemäß § 8 III InsVV.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR antragsgemäß festzusetzen (352 x BETRAG EUR).
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 200/19 · ÜBERKINGER GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 200/19
- Wirksam am
- 02.02.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 728993
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÜBERKINGER GmbH, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönherr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728993
- Schuldnerin -
Die Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.01.2024 auf Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung der Haftungsansprüche von 2.438.866,39 € gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Andreas Schönherr gem. § 64 GmbHG, im eigenen Ermessen und mit Zustimmung des Gläubigerausschusses, auch bloß einen Teilbetrag geltend zu machen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs.2 InsO.
2. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Antrag des Verwalters ergibt sich aus § 160 InsO.
4, Nimmt kein Insolvenzgläubiger an der schriftlichen Abstimmung teil, gilt die Zustimmung zum Antrag des Verwalters als erteilt (§ 160 Abs.1 Satz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.03.2024
ihre Zustimmung oder Ablehnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen des Antrags eingesehen werden.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 02.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 200/19 · ÜBERKINGER GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 200/19
- Wirksam am
- 05.01.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 728993
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÜBERKINGER GmbH, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönherr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728993
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 227-243 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 28.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 200/19 · ÜBERKINGER Gmb · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 200/19
- Wirksam am
- 04.10.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 728993
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÜBERKINGER GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönherr, geboren am XX.XX.XXXX, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728993
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.09.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 203-226 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.11.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 29.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 728993 HRB 728993: ÜBERKINGER GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.12.2019 (1 IN 200/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das I…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 200/19 · ÜBERKINGER GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 200/19
- Wirksam am
- 04.12.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 728993
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÜBERKINGER GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönherr, geboren
am XX.XX.XXXX, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728993
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Prof. Dr. Baumann und Partner mbB, Gartenstraße 1, 73430 Aalen,
Gz.: 029728-19
hat der Insolvenzverwalter am 03.12.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 03.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 200/19 · ÜBERKINGER GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 200/19
- Wirksam am
- 01.12.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 728993
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ÜBERKINGER GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schönherr, geboren
am XX.XX.XXXX, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 728993
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Prof. Dr. Baumann und Partner mbB, Gartenstraße 1, 73430 Aalen,
Gz.: 029728-19
1. Das am 05.08.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.12.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Telefon: 0731 / 705 44 80
Telefax: 0731 / 705 44 820
Email: dmp-ul@dmp-solutions.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
11.02.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 25.02.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 25.02.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|W-P-G Wirtschaftsprüfung GmbH, vertr. durch Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater Helmut Schwarz,
Friedrich-Ebert-Str. 3-7, 73033 Göppingen
|Bundesagentur für Arbeit, operativer Service der Agentur für Arbeit Stuttgart,
vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe.
Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
|Kreissparkasse Göppingen, vertreten durch Frau Elke Ziemann und Frau Cindy
Berend,
Marktstraße 2, 73033 Göppingen
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 728993 HRB 728993: ÜBERKINGER GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Prokura erloschen: Zachrau, Andreas, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 728993 HRB 728993: ÜBERKINGER GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Einzelprokura: Zachrau, Andreas, Berlin, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Stumpp, Peter, Torri del Benaco (Italien), *X…
HRB 728993 HRB 728993: IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I Ziff. 1 (Firma, …
HRB 728993 HRB 728993: IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Prokura erloschen: Bauer, Susanne, Untermeitingen, *XX.XX.XXXX; Förtsch, Steven, Blaustein, *XX.XX.XXXX.
HRB 728993 HRB 728993: IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Prokura erloschen: Wortmann, Klaus, Neusäß, *XX.XX.XXXX.
HRB 728993 HRB 728993: IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schönherr, Andreas, Luzern / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Bef…
HRB 728993 HRB 728993: IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Einzelprokura: Stumpp, Peter, Torri del Benaco (Italien), *XX.XX.XXXX.
HRB 728993 HRB 728993: IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Bestellt als Geschäftsführer: Baum, Hans-Joachim, Pfedelbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 728993 HRB 728993:IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen.Bestellt als Geschäftsführer: Stölzle, Bernd, Schlier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 728993 HRB 728993:IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen.Nicht mehr Geschäftsführer: Tönnesmann, Stefan, Swisttal, *XX.XX.XXXX.
HRB 728993 HRB 728993:IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen.Einzelprokura: Förtsch, Steven, Blaustein, *XX.XX.XXXX.
HRB 728993 IQ 4 YOU GmbH, Bad Überkingen, Geislinger Straße 61, 73337 Bad Überkingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2005 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 15.03.2012…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.