HRA 9340
UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Promenadenstraße 3, 09111 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 27.10.2021
- Datenstand
- 2025-10-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
SKU Holding GmbH
Chemnitz
UDI Festzins Verwaltungs GmbH
Chemnitz
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 9340 HRA 9340: UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Wegen Berichtigung des Verfahrenskennzeichens neu vorgetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 31.…
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 991/21 · UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 991/21
- Wirksam am
- 14.10.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9340
Aktenzeichen: 401 IN 991/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9340
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Johannes Langnickel
- wird das im Aktenzeichen verwendete Verfahrenskennzeichen dahin berichtigt, dass es nicht IE, sondern IN lautet.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 991/21 · UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 991/21
- Wirksam am
- 30.09.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9340
Aktenzeichen: 401 IE 991/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9340
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Johannes Langnickel
- ergeht am 30.09.2021 die Entscheidung, dass gemäß § 175 I 2 InsO die erforderliche Niederlegung der Tabelle mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden im Zeitraum vom 22.10.2021 bis 11.11.2021 im Büro des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, erfolgt.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9340 HRA 9340: UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 31.08.2021, AZ: 401 IE 991/21, ist das Insolvenzverfahren über das…
Forderungsprüfung 401 IN 991/21 · UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 991/21
- Wirksam am
- 01.09.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9340
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
- wurde am 31.08.2021 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de, Telefax: 0341 253 476 1, Telefon geschäftlich: 0341 253 476 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.10.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 12.11.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 12.11.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 991/21 · UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 991/21
- Wirksam am
- 11.06.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9340
der UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRA 9340
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
- wurde am 10.06.2021 um 14:34 Uhr Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229
Leipzig, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de, Telefax 0341 253 476 1,
Telefon geschäftlich 0341 253 476 0, zu dem vorläufigen Sachwalter bestellt.
Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der
Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung der Schuldnerin zu überwachen
(§§ 270b Abs. 1 Satz 1; 274 Abs. 2 Satz 1 InsO).
Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und dass
Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§§ 270b Abs. 1 Satz 1; 275
Abs. 2 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu
betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich
geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§§ 270b Abs. 1
Satz 1; 274 Abs. 2 Satz 3; 22 Abs. 3 InsO).
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§§ 270b Abs. 1 Satz 2; 274 Abs. 2; 22 Abs. 3 InsO).
Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die
Fortsetzung der vorläufigen Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger
führen wird, so hat er dies unverzüglich dem vorläufigen Gläubigerausschuss und
dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
401 IE 991/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 11.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 991/21 · UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 991/21
- Wirksam am
- 25.05.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 9340
der UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz,
Amtsgericht Chemnitz , HRA 9340
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins
Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
- ergeht am 21.05.2021 nachfolgende Entscheidung:
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§§ 270c Abs. 3 S. 1; 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
401 IE 991/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9340 HRA 9340: UDI Energie FESTZINS VII GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Jeder persönlich haftende Gesell…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.