HRA 9363

UDI Energie FESTZINS VI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
27.09.2021
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt)

Chemnitz

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

SKU Holding GmbH

Chemnitz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG Chemnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
06.12.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IN 775/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRA 9363
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel

Der vom 05.11.2021 auf den 03.12.2021 vertagte Berichts- und Püfungstermin wird erneut vertagt. Neuer Termin wird bestimmt auf:

Freitag, 28.01.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
08.11.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IN 775/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9363
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel

Der Berichts- und Püfungstermin vom 05.11.2021 wird vertagt. Neuer Termin wird bestimmt auf:

Freitag, 03.12.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
15.10.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IN 775/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9363
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel

1. Das im Aktenzeichen verwendete Verfahrenskennzeichen wird dahin berichtigt, dass es nicht

IE

sondern

IN

lautet.

2. Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig Insolvenzgericht vom 14.07.2021 wird dahin berichtigt, dass die nach der Einzelermächtigung zu beauftragende Kanzlei nicht unter der Bezeichnung

Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbH

firmiert, sondern unter

Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
04.10.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IE 775/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt), Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel,
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRA 9363
- Schuldnerin -

ergeht am 30.09.2021 nachfolgende Entscheidung:

Die gemäß § 175 I 2 InsO erforderliche Niederlegung der Tabelle mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden erfolgt im Zeitraum vom 16.10.2021 bis 04.11.2021 im Büro des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 9363 HRA 9363: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Neue Firma: UDI Energie FESTZINS VI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Die Firma ist geändert.
HRA 9363: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Neue Firma: UDI Energie FESTZINS VI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Die Firma ist geändert.
Veränderungen
HRA 9363 HRA 9363: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.09.2021, AZ: 401 IE 775/21, ist das Insolvenzverfahren über das …
HRA 9363: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 01.09.2021, AZ: 401 IE 775/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
10.09.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IE 775/21

der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9363
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel

Die Veröffentlichung vom 02.09.2021 wird dahingehend berichtigt, dass keine Eigenverwaltung angeordnet ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
02.09.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 401 IE 775/21

der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9363
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel

- wurde am 01.09.2021 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Eigenverwaltung wurde angeordnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@wallnerweiss.de Telefax: 0341 253 476 1 Telefon geschäftlich: 0341 253 476 0

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.10.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 05.11.2021, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 05.11.2021, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 401 IN 775/21 · UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 775/21
Wirksam am
30.04.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRA 9363
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IN 775/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der UDI Energie Festzins
VI GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz ,
HRA 9363
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Festzins Verwaltung
Ost 1 UG (haftungsbeschränkt); d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer
Langnickel

- wurde am 29.04.2021 um 09:13 Uhr Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229
Leipzig, Email geschäftlich leipzig@wallnerweiss.de, Telefax 0341 253 476 1,
Telefon geschäftlich 0341 253 476 0

zu dem vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der vorläufige Sachwalter hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der
Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung der Schuldnerin zu überwachen
(§§ 270b Abs. 1 Satz 1; 274 Abs. 2 Satz 1 InsO).

Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen werden dürfen und dass
Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§§ 270b Abs. 1 Satz 1; 275
Abs. 2 InsO).

Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu
betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich
geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§§ 270b Abs. 1
Satz 1; 274 Abs. 2 Satz 3; 22 Abs. 3 InsO).

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§§ 270b Abs. 1 Satz 2; 274 Abs. 2; 22 Abs. 3 InsO).

Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die
Fortsetzung der vorläufigen Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger
führen wird, so hat er dies unverzüglich dem vorläufigen Gläubigerausschuss und
dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 3 InsO)

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

401 IN 775/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 30.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 9363 HRA 9363: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Jeder persönlich haftende Gesells…
HRA 9363: UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 33805), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Roth (bisher Amtsgericht Nürnberg HRA 16571) nach Chemnitz verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.