HRB 9398 KI
TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hohenwestedt
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Registerdaten
- Sitz
- Hohenwestedt
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Gummi Grassau Reifen, Räder und Autoservice GmbH Hohenwestedt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 27.06.2025
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Kieler Straße 70-74, 24594 Hohenwestedt (AG Kiel, HRB 9398), vertreten durch: 1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer), 2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer), 3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadens-Haftpflicht nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto festgesetzt:
-Versicherung des Gläubigerausschusses für 2025-2026: x EUR -Versicherung des Insolvenzverwalters für 2025-2026:x EUR
Insgesamt: x EUR Gründe:
Handelt es sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die normalen Haftungsrisiken hinausgehen, so sind diese Kosten einer speziellen, verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3 Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004, 435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31). Die Prämien sind als besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen. Dem Antrag des Insolvenzverwalters war zu entsprechen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 15.04.2024
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 16.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 29.11.2023
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.01.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.01.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 15.02.2023
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 02.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 17.12.2021
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des Gläubigerausschusses die endgültigen Vergütungen festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 27.10.2021
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses die endgültigen Vergütungen festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 20.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 09.07.2021
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano, ITALIEN, (Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses die endgültigen Vergütungen festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 25.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 24.02.2021
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
810 IN 197/20 T-5-1 : In dem Insolvenzverfahren TyreXpert Reifen + Autoservice
GmbH, Kieler Straße 70-74, 24594 Hohenwestedt (AG Kiel, HRB 9398),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), sind mit Beschluss
die Vergütung und soweit beantragt die Auslagen sowie die Umsatzsteuer des
vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss
nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten des Verfahrens auf der
zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ein neues Geschäftsjahr begonnen. Auf Antrag des Insolvenzverw…
dieses zum 31.12.2020 enden und künftige Zeiträume dem Kalenderjahr entsprechen.
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. …
Forderungsprüfung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 26.05.2020
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
- Insolvenzgericht -
810 IN 197/20 T-5-1
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH
Kieler Straße 70-74
24594 Hohenwestedt (AG Kiel, HRB 9398)
wird zum Sonderverwalter bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 .
Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst insbesondere:
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen vorzunehmen,
insbesondere Willenserklärungen abzugeben, in denen der Insolvenzverwalter der
Schuldnerin entsprechend § 181 BGB an ihrer Vertretung gehindert ist
("Insichgeschäfte").
Übernahme der Prüfung von Forderungen, die der Insolvenzverwalter Miguel
Grosser als Insolvenzverwalter eines anderen Schuldners im hiesigen
Insolvenzverfahren angemeldet hat.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 07.04.2020
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Kieler Straße 70-74, 24594 Hohenwestedt
(AG Kiel, HRB 9398),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 07.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 23.06.2020, 11:15 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 13.03.2020
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
- Insolvenzgericht -
810 IN 197/20 T
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Kieler Straße 70-74, 24594 Hohenwestedt
(AG Kiel, HRB 9398),
vertreten durch:
1. Claudio Passerini, Oberlindau 76/78, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer),
2. Marco Premoli, Mozzo, ITALIEN, (Geschäftsführer),
3. Francesco Saccani, Luzzara, ITALIEN, (Geschäftsführer),
-
Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof PartG mbH, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt am Main,
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin heute um 12:35 Uhr in
Erweiterung des Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 12.02.2020
angeordnet:
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf
den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Verfügungsbefugnis über bestehende
Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin dem Schuldner; die Begründung, Änderung
und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des
vorläufigen Verwalters.
Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern
und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße
2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/20 T-5-1 · TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 197/20 T-5-1
- Wirksam am
- 11.02.2020
- Registerbezug
- Kiel, HRB 9398
TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Kieler Straße 70-74, 24594 Hohenwestedt
(AG Kiel, HRB 9398), vertr. d.: Claudio Passerini, (Geschäftsführer), Francesco
Saccani,(Geschäftsführer), Marco Premoli, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2020
um 15:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Vorstand: Geschäftsführer: 7. Premoli, Marco, *XX.XX.XXXX, Mozzo (BG)/Italien; mit der Befugnis die Gese…
Premoli, Marco, *XX.XX.XXXX, Mozzo (BG)/Italien; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4: Geschäftsführer: Passerini, Claudio; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Saccani, Francesco; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Schwöbel, Michael.
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Geschäftsführer: 4. Passerini, Claudio, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte…
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Fischer, Jürgen.
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Geschäftsführer: 3. Fischer, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu v…
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Reinke, Andre
HRB 9398 KI HRB 9398 KI: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Hohenwestedt, Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt. Name der Firma: TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversa…
HRB 9398 KI Gummi Grassau Reifen, Räder und Autoservice GmbH, Hohenwestedt(Kieler Str. 70-74, 24594 Hohenwestedt). Gegenstand: Vertrieb von Reifen, Leichtmetallfelgen, sonstigem Autozubehör, Reifen- und Autoservice und …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.