HRA 731049

tyre1 GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reutlingen

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Registerdaten

Sitz
Reutlingen
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
23.02.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main
19.02.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 198/20 T-10-9

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

werden dem Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto wie folgt festgesetzt:

- Versicherung des Gläubigerausschusses für 2026-2027: XXX EUR
- Versicherung des Insolvenzverwalters für 2026-2027: XXX EUR
Insgesamt: XXX EUR

Gründe:

Es handelt sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die
normalen Haftungsrisiken hinausgehen. Daher sind die Kosten einer speziellen,
verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3
Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004,
435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31).

Die Prämien sind als besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters war daher zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
26.06.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main
24.06.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 198/20 T-10-9

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

werden dem Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto wie folgt festgesetzt:

Versicherung des Gläubigerausschusses für 2025-2026: XXX EUR
Versicherung des Insolvenzverwalters für 2025-2026: XXX EUR
Insgesamt: XXX EUR

Gründe:

Es handelt sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die
normalen Haftungsrisiken hinausgehen. Daher sind die Kosten einer speziellen,
verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3
Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004,
435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31).

Die Prämien sind als besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters war daher zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
08.02.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-9

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

werden dem Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto wie folgt festgesetzt:

Versicherung des Gläubigerausschusses für 2024-2025: xxx EUR
Versicherung des Insolvenzverwalters für 2024-2025: xxx EUR
Insgesamt: xxx EUR

Gründe:

Es handelt sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die
normalen Haftungsrisiken hinausgehen. Daher sind die Kosten einer speziellen,
verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3
Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004,
435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31).

Die Prämien sind als besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters war daher zu entsprechen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Insolvenzgericht, den 02.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
30.09.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-9 In dem Insolvenzverfahren tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-9 - In dem Insolvenzverfahren tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 07.08.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.08.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
08.02.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main
02.02.2023
- Insolvenzgericht -
810 IN 198/20 T-10-9

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

werden dem Insolvenzverwalter die Kosten einer angemessenen zusätzlichen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach § 4 Abs.3 Satz 2 InsVV als besondere Auslagen brutto wie folgt festgesetzt:

Versicherung des Gläubigerausschusses für 2022-2024: XXX EUR
Versicherung des Insolvenzverwalters für 2022-2024: XXX EUR
Insgesamt: XXX EUR

Gründe:

Es handelt sich um ein Verfahren mit besonderen Haftungsrisiken, die über die
normalen Haftungsrisiken hinausgehen. Daher sind die Kosten einer speziellen,
verfahrensbezogenen Zusatzversicherung als besondere Auslagen nach § 4 Abs 3
Satz 2 InsVV erstattungsfähig (BGH 6.5.2004 - IX ZR 48/03 Z 159, 104 = NZI 2004,
435; BGH 13.1.1982 - IVa ZR 162/80 ZIP 1982, 326; Merz KTS. 1989, 277, 281; Haarmeyer/Mock § 4 InsVV Rn 101; K. Schmidt/Vuia Rn 31).

Die Prämien sind als besondere Auslagen vom Insolvenzgericht festzusetzen.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters war daher zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
29.04.2022
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main
28.04.2022
- Insolvenzgericht -
810 IN 198/20 T-10-4

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 67.346.144,56 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Aufrechterhaltung, Stabilisierung und Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Aus- und Absonderungen, des Lieferantenpool mit Verwertungsvereinbarung, des Investorenprozesses, der Arbeitnehmer, des vorläufiger Gläubigerausschusses, des hohen Auslandsbezuges, der Einwendungen gegen die Inanspruchnahme der Finanzierer, der Verhandlungen mit dem Factoringunternehmen und dem erheblichen Mehraufwand wegen fehlender Geschäftsführung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 140% auf insgesamt 165%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
03.11.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049), vertr. d.: 1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer), 1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen eines Mitglieds des Gläubigerausschusses durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
29.10.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049), vertr. d.: 1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Claudio Passerini (Geschäftsführer), 1.2. Mauro Pessi (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen eines Mitglieds des Gläubigerausschusses durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
27.08.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
810 IN 198/20 T-10-4
26.08.2021

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt:

Svetlana Riva Vergütung: EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses - auch des vorläufigen - haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz von € 150,00 angemessen.
Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Die Auslagen wurden gemäß § 18 InsVV beleghaft nachgewiesen und wie beantragt festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
11.08.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht -
810 IN 198/20 T-10-4
09.08.2021

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertreten durch:
1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Claudio Passerini, Via Privata Tarvisio 8, 20125 Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),
1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Finkenhof PartG mbH, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt am Main,

wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses festgesetzt:

Svetlana Riva Vergütung: EUR XXX
Gesamtsumme: EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden.
§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.
Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz ermittelt werden muss.
Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der Gläubigergemeinschaft einbringen.
Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands, Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist ein Stundensatz von € 150,00 angemessen.

Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
10.06.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main 31.05.2021

- Insolvenzgericht -

810 IN 198/20 T-10-4

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA
731049),

vertreten durch:

1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Claudio Passerini, Milano (Italien), ITALIEN, (Geschäftsführer),

1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

wird für das Mitglied des Gläubigerausschusses festgesetzt:

Bundesagentur für Arbeit Vergütung: EUR XXX

Gesamtsumme:
EUR XXX

Gründe:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung ihrer
Tätigkeit, § 73 Abs. 1 InsO.

Dabei bestimmt sich die Höhe der Vergütung regelmäßig nach dem Zeitaufwand der
einzelnen Mitglieder des Ausschusses, wobei besondere Umstände des Einzelfalls
Berücksichtigung finden.

§ 17 InsVV geht dabei von einem regelmäßigen Höchstsatz in der vom Gesetzgeber
favorisierten Stundenweisen Abrechnung aus.

Die in vorgenannter Vorschrift genannten Höchstbeträge sind allerdings auch in
der neuen Fassung der Insolvenzordnung derart gering, dass im Rahmen der
Einzelfallentscheidung für jedes Verfahren der angemessene Stundensatz
ermittelt werden muss.

Zumal nur bei Garantie einer angemessenen Vergütung die Verfahren mit den
geeigneten qualifizierten Mitgliedern besetzt werden können, die ihre
Kenntnisse und ihr Fachwissen zugunsten des Verfahrens und der
Gläubigergemeinschaft einbringen.

Aufgrund des weit überdurchschnittlichen Arbeits- und Zeitaufwands,
Haftungsrisikos sowie der erheblichen Sachkenntnis der einzelnen Mitglieder ist
ein Stundensatz von € XXX angemessen.

Die Mitwirkung der Mitglieder an dem Verfahren sowie der zeitliche Aufwand sind
ausreichend diskutiert und dargelegt worden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am
Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung
der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
07.07.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-4 : In dem Insolvenzverfahren tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger
Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),

vertreten durch:

1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Claudio Passerini (Geschäftsführer),

1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

wird die für Montag, 13.07.2020, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße
20, 60313 Frankfurt am Main anberaumte Gläubigerversammlung abweichend im
Gebäude A, Saal 202, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main stattfinden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
02.06.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
Amtsgericht Frankfurt am Main 29.05.2020

- Insolvenzgericht -

810 IN 198/20 T-10-4

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA
731049), vertr. d.: 1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), 1.2.
Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer),

wird zum Sonderverwalter bestellt:

Rechtsanwalt Alexander Jacobi, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2400650, Fax: 069/24006510 .

Der Aufgabenkreis des Sonderverwalters umfasst insbesondere:

Die Befugnis Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen vorzunehmen und
Willenserklärungen abzugeben, in denen der Insolvenzverwalter der Schuldnerin
entsprechend § 181 BGB an der Vertretung gehindert ist ("Insichgeschäfte").

Übernahme der Prüfung von Forderungen, die der Insolvenzverwalter Miguel
Grosser als Insolvenzverwalter einer anderen Schuldnerin im hiesigen
Insolvenzverfahren angemeldet hat.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 731049 HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
28.04.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T-10-4 - Am 27.04.2020 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
tyre1 GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA
731049),

vertreten durch:

1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer),

1.2. Mauro Pessi, Montagnola, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 01.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 13.07.2020, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 198/20 T-10-9 · tyre1 GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 198/20 T-10-9
Wirksam am
11.02.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 731049
810 IN 198/20 T: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der tyre1
GmbH & Co KG, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen (AG Stuttgart, HRA 731049),
vertr. d.: 1. tyre1 Management GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Claudio Passerini, (Geschäftsführer), 1.2 Mauro Pessi
(Geschäftsführer) ist am 11.02.2020 um 14:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 069/24006510 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 731049 HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2018 und der Versammlu…
HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Tyre-Express GmbH", Schifferstadt (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 65437) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 731049 HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Richter, Uwe, Wandlitz, *XX.XX.XXXX; Roelke, Axel, Gaußig, *XX.XX.XXXX; Weissenmayer, Markus, Schifferst…
HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Richter, Uwe, Wandlitz, *XX.XX.XXXX; Roelke, Axel, Gaußig, *XX.XX.XXXX; Weissenmayer, Markus, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 731049 HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich h…
HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: tyre1 Verwaltungs-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 752964). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: tyre1 Management GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 762597).
Veränderungen
HRA 731049 HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Härle, Michael, Nagold, *XX.XX.XXXX.
HRA 731049: tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Prokura erloschen: Härle, Michael, Nagold, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 731049 HRA 731049:tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen.Einzelprokura: Richter, Uwe, Wandlitz, *XX.XX.XXXX; Roelke, Axel, Gaußig, *XX.XX.XXXX; Weissenmayer, Markus, Schifferstadt, *…
HRA 731049:tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen.Einzelprokura: Richter, Uwe, Wandlitz, *XX.XX.XXXX; Roelke, Axel, Gaußig, *XX.XX.XXXX; Weissenmayer, Markus, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 731049 HRA 731049:tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Schifferstadt (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 51188) nach Reutlingen verlegt. Firma geä…
HRA 731049:tyre1 GmbH & Co. KG, Reutlingen, Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Schifferstadt (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 51188) nach Reutlingen verlegt. Firma geändert; nun: Neue Geschäftsanschrift: Tübinger Straße 2-6, 72762 Reutlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: tyre1 Verwaltungs-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 752964). Einzelprokura: Härle, Michael, Nagold, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.