Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen, und die Beratung Dritter in allgemeinen Vermögensangelegenheiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas van Kaldenkerken
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Claudia Edith van Kaldenkerken
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Marc Christoph Reiners
Düsseldorf
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Florian van Kaldenkerken
Düsseldorf
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21. Januar 2009
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Januar 2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 65027) nach Meerbusch beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 ( Firma ), § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandesbeschlossen. Ferner wurde § 4 Abs. 2 ( Stammkapital ) geändert. § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages wurde gestrichen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.