VR 583

Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V.

Amtsgericht Hamm · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamm

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Registerdaten

Sitz
Hamm
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
07.06.2024
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christian Müller

Hamm

Vorstand

Friedrich-Wilhelm Corzilius

Hamm

Vorstand

Hans Pröpsting

Hamm

Vorstand

Lothar Hinkelmann

Hamm

Vorstand

Reinhard Bartsch

Hamm

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2025-01-03 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-18 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn- & Sportverein von 1859 Hamm Hamm
  2. Turn- & Sportverein von 1859 Hamm e. V. Hamm

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
VR 583 VR 583: Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2017 sowie der Zus…
VR 583: Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 15.05.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.06.2017 mit dem STARTGEMEINSCHAFT SWIM-TEAM HAMM e. V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 2107) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 583 VR 583: Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2015 sowie der Zus…
VR 583: Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 30.11.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2015 mit dem Maxi Swim-Team Hamm e.V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 1671) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 583 VR 583: Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2014 sowie der Zus…
VR 583: Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 01.12.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.11.2014 mit dem Schwimm-Club "Rote Erde" Hamm (Westf.) von 1919 mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 441) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 583 VR 583:Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2014 sowie der Zust…
VR 583:Turn- und Sportverein von 1859 Hamm e. V., Hamm (Rietzgartenstraße 46, 59065 Hamm). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 29.04.2014 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2014 mit dem Sportclub Arminia 07 Hamm mit Sitz in Hamm (Amsgericht Hamm VR 885) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.