VR 120162

Turn- und Sportverein Ottersberg Turnen, Handball, Badminton, Tischtennis e.V.

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ottersberg

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Registerdaten

Sitz
Ottersberg
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn- und Sportverein Ottersberg Abteilung Turnen und Handball Ottersberg
  2. Turn- und Sportverein Ottersberg. Abteilung Turnen, Handball, Badminton e.V. Ottersberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 120162 VR 120162: Turn- und Sportverein Ottersberg Turnen, Handball, Badminton, Tischtennis e.V., Ottersberg (Bremer Straße 17, 28870 Ottersberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Vers…
VR 120162: Turn- und Sportverein Ottersberg Turnen, Handball, Badminton, Tischtennis e.V., Ottersberg (Bremer Straße 17, 28870 Ottersberg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 24.11.2016 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2016 mit dem Turn- und Sportverein Ottersberg - Abteilung Tischtennis - e.V. mit Sitz in Ottersberg (Amtsgericht Walsrode, VR 120165) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.